Beratung + Vertetung bei Abmahnung durch die Firma FC Bayern München

Beratung bei markenrechtlicher Abmahnung durch die Firma FC Bayern München AG
27.04.20111488 Mal gelesen
Meiner Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma FC Bayern München AG vor, die durch die Kanzlei TaylorWessing, München, einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen des angeblichen Handels mit angeblich gefälschten Trikots ihrer Mandantin über die Handelsplattform eBay geltend macht.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung mit der Verpflichtung, es - unter Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100 - zu unterlassen, Trikots, die mit dem Zeichen „FC BAYERN MÜNCHEN" und/oder „FC BAYERN" und/oder einem ebenfalls angegebenen Bildzeichen der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen. Ferner wird die Vernichtung der noch in Besitz befindlichen Produkte gefordert, wobei dem FC Bayern München AG die Möglichkeit zu geben ist, diese Vernichtung zu überwachen.

Wurden Sie ebenfalls von der Kanzlei TaylorWessing, München, im Auftrag  der Firma FC Bayern München AG abgemahnt? 

Eine markenrechtliche Abmahnung darf auf keinen Fall ignoriert werden, was im Übrigen auf alle Abmahnungen ebenso zutrifft. Da Markenrechtsverletzungen oftmals ein erheblicher Streitwert zugrunde gelegt wird, die Materie kompliziert und die Rechtsprechung auf diesem Gebiet umfangreich ist, sollte bei derartigen Abmahnungen schnellstmöglich anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Es ist nicht anzuraten, selbst mit dem Anwalt, der die Abmahnung ausgesprochen hat, Kontakt aufzunehmen, denn dies könnte u.U. eine weitere Gebühr auslösen und möglicherweise die Anwaltskosten erhöhen.

Wegen des erheblichen Risikos, das eine Unterschrift unter vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärungen mit sich bringen würde, ist es grundsätzlich auch nicht empfehlenswert, diese ohne vorherige Änderung abzugeben. 

Im Internet sind verschiedene Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung zu finden, die jedoch nicht immer einer rechtlichen Überprüfung standhalten und evtl. von dem Abmahner oder seinem Anwalt zurückgewiesen werden. In diesem Fall droht trotz Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung möglicherweise ein Gerichtsverfahren, das dann mit erheblichen Kosten für den Abgemahnten verbunden ist.

Darüber hinaus stellt sich gerade im Bereich des Markenrechts u.U. die Frage, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder wie diese im Einzelfall zu bewerten ist. 

Wegen der möglichen Folgen, die Abmahnungen für den Empfänger haben können, ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung sinnvoll !

Hinweis:
Rechtliche Sachverhalte können immer nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Artikel eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzt. Andere Sachverhalte können möglicherweise zu einer von diesen Hinweisen abweichenden rechtlichen Einschätzung führen.

Weitere Hinweise zum Thema Abmahnungen finden Sie auf der Website der Kanzlei Andresen.

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