Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen – Lohnt sich das?

Aktien Fonds Anlegerschutz
15.03.2017132 Mal gelesen
Widerspruchsbelehrungen bei Lebens- und Rentenversicherungen genügen häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben, so dass der Versicherungsnehmer aktuell noch dem Versicherungsvertrag widersprechen kann.

Widerspruchsbelehrungen bei Lebens- und Rentenversicherungen genügen häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben, so dass der Versicherungsnehmer aktuell noch dem Versicherungsvertrag widersprechen kann. Vor Ausübung des Widerspruchs sollte der Versicherungsnehmer allerdings nicht nur eine juristische Prüfung vornehmen, sondern auch nachrechnen lassen, ob sich eine derartige Rückabwicklung wirtschaftlich überhaupt lohnt. 

Im Falle eines berechtigten Widerrufs bzw. Widerspruchs hat der Versicherungsnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Prämienrückerstattung. Er muss sich dabei allerdings einen Betrag für den genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen. Dem Versicherungsnehmer steht weiter ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu, so dass der Versicherer unter anderem die auf den Sparanteil gezogenen Nutzungen herauszugeben hat. Anhand der nachfolgend exemplarisch ausgewählten Beispiele können Sie sehen, dass sich die Rückabwicklung rechnen kann.

Versicherer:                                  AachenMünchener LebensversicherungAG          

eingezahlte Beiträge:                                    27.800,00 EUR

Rückkaufswert:                                             21.753,40 EUR

Rückabwicklungsanspruch:                          32.809,38 EUR

Mehrwert durch Rückabwicklung:             11.055,98 EUR

 

Versicherer:                                       HDI Lebensversicherung AG           

eingezahlte Beiträge:                                      9.700,00 EUR

Rückkaufswert:                                               7.246,50 EUR

Rückabwicklungsanspruch:                          12.697,60 EUR

Mehrwert durch Rückabwicklung:              5.451,10 EUR

Lassen auch Sie Ihren Rückabwicklungsanspruch mit Hilfe unseres Rechners auf der Homepage berechnen (https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerspruch-lebensversicherung). 

Diese Berechnung ist kostenfrei, ebenso wie eine juristische Ersteinschätzung.