Wichtige Fragen zur elterlichen Sorge.

Elterliche Sorge
03.09.2014813 Mal gelesen
Das elterliche Sorgerecht gehört zu den umkämpften Folgen einer Trennung und Scheidung. Das Sorgerecht ist vom Umgangsrecht mit dem Kind zu unterscheiden. Letzteres regelt die tatsächlichen Besuchszeiten mit dem Kind. Das Sorgerecht umfasst die wichtigen Entscheidungen im Leben des Kindes.

 

1. Was umfasst die elterliche Sorge?

 

Die elterliche Sorge ist geregelt in § 1626 BGB und umfasst die Sorge für die Person (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Dazu gehören unter anderem die Bestimmung des Familien- und des Vornamens, die Aufenthaltsbestimmung im In- und Ausland, die Sorge für das Impfen und die Gesundheit, Schulangelegenheiten, die religiöse Erziehung, die Einrichtung von Bankkonten und Verwaltung von Geldsummen, die über das Taschengeld hinausgehen. Die Personensorge umfasst auch jedes Handeln mit Rechtswirkung für das Kind, z.B. der Abschluss eines Ausbildungsvertrages, die Adoption des Kindes, die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten.

 

2. Wie muss die elterliche Sorge ausgeübt werden?

Die Eltern müssen bei der Ausübung des Sorgerechts die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln fördern. Fragen der elterlichen Sorge sind je nach Entwicklungsstand auch mit dem Kind zu besprechen. Erziehungsgrundsatz ist ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Eltern und Kind und das Gebot zum Dialog auf beiden Seiten. Die Eltern sind in der Ausgestaltung ihrer erzieherischen Maßnahmen frei, wobei sich aber körperliche Bestrafung und seelische Verletzungen und andere entwürdige Maßnahmen verbieten. 

 

3. Was passiert bei der Trennung der Eltern mit der elterlichen Sorge?

Eine gemeinsame elterliche Sorge bleibt auch bei der Trennung und ggf. Scheidung der Eltern weiterhin bestehen. Sie müssen gemeinsam u.a. über den Schulwechsel, ärztliche Behandlungen und den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes entscheiden. Solange die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, können sie auch getrennt lebend zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen und müssen sich darüber einig werden, bei wem sich das Kind künftig aufhalten soll. Können die Eltern sich über den Aufenthalt des Kindes oder andere Aspekte des Sorgerechts einigen, sind private Vereinbarungen möglich und sinnvoll.

 

4. Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern?

 

Können sich die Eltern über das gemeinsame Sorgerecht bzw. einen Teilaspekt der elterlichen Sorge nicht einigen, kann jeder Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass ihm die elterliche Sorge alleine übertragen wird. Oft können sich die Eltern im Bereich der Schulsorge z. B. nicht dahingehend einigen, welche weiterführende Schule das Kind besuchen soll. Oder es ist keine Einigung dahingehend zu erzielen, ob das Kind eine Zahnspange trägt oder nicht. Dann wird der Familienrichter darüber entscheiden, welchem Elternteil in diesem Punkt die Alleinsorge zugeordnet wird. Die Entscheidung erfolgt anhand bestimmter Kriterien und wird in der Regel dem Elternteil zugewiesen, der die Interessen des Kindes am besten zu fördern weiß.

 

5. Wer entscheidet über die Angelegenheiten des täglichen Lebens?

 

Der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zu Entscheidungen im Alltag des Kindes. Das sind in der Regel die Entscheidungen, die kurzfristig getroffen werden müssen und keine gravierenden Einschnitte im Leben des Kindes bedeuten. Die Alleinentscheidungsbefugnis des betreuenden und pflegenden Elternteils umfasst beispielsweise Entschuldigungen in der Schule, Teilnahme am Schulausflug, Ausübung eines Hobbies, medizinische Routineversorgungen, die Taschengeldeinteilung, die Erlaubnis zum Kindergeburtstag. 

 

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Simone Huckert

Rechtsanwältin - Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht