Wer vom Arbeitsgeber den Mindestlohn fordert, darf nicht gekündigt werden!

Wer vom Arbeitsgeber den Mindestlohn fordert, darf nicht gekündigt werden!
23.11.2015105 Mal gelesen
Wenn Ihr Chef Sie zu gering bezahlt, haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren – ohne Angst vor ernsten Folgen haben zu müssen. Eine etwaige Kündigung aufgrund der Einforderung des gesetzlichen Mindestlohns ist nicht zulässig!

Obwohl das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns schon seit Beginn 2015 in Kraft ist, gibt es noch immer Unternehmen, die Ihre Mitarbeiter zu gering entlohnen.

Der Mindestlohn darf aber rechtlich eingefordert werden!

Laut Mindestlohngesetz (MiLoG) hat so gut wie jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 8,50 Euro pro Arbeitsstunde. Immer wieder mal werden Kündigungen ausgesprochen, weil Mitarbeiter das Ihnen zustehende Gehalt auch offen einfordern. In einem solchen Fall können Sie die Kündigung erfolgreich anfechten!

Fällt Ihr Arbeitsverhältnis beispielsweise unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), braucht es für eine wirksame Kündigung einen konkreten Kündigungsgrund. Hier muss Ihr Chef vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass die Kündigung durch betriebsbedingte Gründe oder aufgrund von personen- bzw. verhaltensbedingten Gründen wirklich gerechtfertigt ist. Geprüft wird dabei immer der konkrete Einzelfall: Die Einforderung des gesetzlichen Mindestlohns fällt in den Verhaltensbereich. Allerdings handelt es sich hierbei definitiv nicht um ein rechtswidriges Verhalten! Im Gegenteil: Der Mindestlohn steht Ihnen ja gesetzlich zu!

Aber auch, wenn Ihr Arbeitsverhältnis nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällt - zum Beispiel in einem Kleinbetrieb - ist es Ihrem Chef nicht erlaubt, willkürliche Kündigungen auszusprechen! So sind Sie als Arbeitnehmer z.B. durch die Generalklauseln des Zivilrechtes vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechtes geschützt.

Unser Tipp: Akzeptieren Sie keinen zu niedrigen Lohn und nehmen Sie keine finanziellen Einbußen hin! Melden Sie sich bei uns und sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten!

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