Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ProfiDog GbR durch RAe Bartholome und Goosmann

Wettbewerbs- und Markenrecht
28.07.2014554 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ProfiDog GbR, Sümbergstraße 13, 58730 Fröndenberg, ausgesprochen durch die RAe Bartholome und Goosmann, Dortmund, vor. Betroffen ist das Marktsegment Hundezubehör auf der Verkaufsplattform eBay.

Bereits in der Vergangenheit hatten wir mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der ProfiDog GbR zu tun, in denen bei Mitbewerbern die Werbung mit einer Garantie auf der Verkaufsplattform eBay gerügt worden ist.

Auch in der nun vorliegenden Abmahnung der ProfiDog GbR wird die Werbung mit Garantien gerügt.

Ferner wird eine AGB Klausel mit Rügepflicht für private Endverbraucher angegriffen sowie Fehler im Umgang mit den Belehrungen zum Widerrufsrecht aufgegriffen. Insbesondere wird die Verwendung einer seit dem 13.06.2014 nicht mehr gesetzeskonformen Widerrufsbelehrung gerügt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 984,60 EUR gefordert. Dies entspricht einem Gegenstandswert von 20.000,- EUR. Der Adressat der Abmahnung soll sich nach dem Wortlaut des der Abmahnung beigefügten Entwurfes einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausdrücklich zur Erstattung dieser Summe gegenüber der ProfiDog GbR verpflichten.

Betroffene einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der ProfiDog GbR sollten überlegt handeln.

Jedenfalls in dem uns vorliegenden Fall kann die Abmahnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserkärung nicht empfohlen werden.

Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der ProfiDog GbR erhalten ?

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Frönd Nieß Lenzing Leiers | RECHTSANWÄLTE

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