VW Skandal-zahlreiche Urteile bundesweit gegen Händler und VW

VW Skandal - zahlreiche Urteile bundesweit gegen Händler und VW ergangen, Geschädigte müssen jetzt handeln
26.03.2017491 Mal gelesen
In den letzten Monaten sind zahlreiche Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG im VW Abgasskandal ergangen.

Die Rechtsprechung in Deutschland stellt sich zunehmend auf die Seite der Geschädigten des VW Abgasskandal. So sind in der Woche zwischen dem 21.03. und 24.03.2017 durch das Landgericht Offenburg und das Landgericht Arnsberg alleine 6 Urteile gegen Händler und ein Auflagenbeschluss gegen die Volkswagen AG ergangen. Damit kommt der VW-Konzern weiter in Bedrängnis. 3 Urteile und der Auflagenbeschluss wurden von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten, die mehr als 35.000 Geschädigte im VW Abgasskandal vertritt und berät und bundesweit zahlreiche Klagen eingereicht hat.

In dem Fall des Landgerichts Offenburg wurde ein Händler verurteilt, einen neuen VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern. Der Geschädigte muss den alten Tiguan zurückgegeben, jedoch ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. In Arnsberg in NRW kam es sogar zu einer Urteilsflut: 5 Urteile an nur einem Tag! Auch das Landgericht Arnsberg hat einen Händler zur Neulieferung eines Fahrzeugs verurteilt. Daneben hat das Landgericht Arnsberg in weiteren Fällen den Rücktritt vom Kaufvertrag anerkannt. Die Geschädigten können ihr Fahrzeug zurückgegeben, erhalten den Kaufpreis zurück und müssen lediglich eine Nutzungsentschädigung bezahlen. Gegen die Volkswagen AG konnte das Verfahren, welches von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt wird, noch nicht abgeschlossen werden, weil die Volkswagen AG vom Gericht zunächst aufgefordert wurde, im Detail vorzutragen, wie es zu der Manipulation kam und wer daran beteiligt war. Bisher ist die Volkswagen AG diese Antwort schuldig geblieben.

Besonders hervorzuheben sind auch Urteile des Landgerichts Hildesheim sowie des Landgerichts Braunschweig. Das Landgericht Hildesheim hat der Volkswagen AG vorgeworfen, betrügerisch und sittenwidrig gehandelt zu haben. Deshalb wurde die Volkswagen AG verpflichtet, das erworbene Fahrzeug zurück zu nehmen gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. In dem Fall des Landgerichts Braunschweig war die Volkswagen AG Verkäuferin des Fahrzeugs. Das Landgericht Braunschweig ist das "Heimatgericht" der Volkswagen AG. Es hat die Volkswagen AG verpflichtet im Rahmen des Rücktritts das Fahrzeug gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückzunehmen.

In den letzten Monaten sind durch folgende Gerichte Urteile zu Gunsten der Geschädigten im VW Abgasskandal ergangen:

·    Landgericht München I, 23 O 23033/15
·    Landgericht München I, 41 O 14374/16
·    Amtsgericht Weiden, 13 C 549/16
·    Landgericht Hagen, 3 O 66/16
·    Landgericht Krefeld, 2 O 72/16
·    Landgericht Krefeld, 2 O 83/16
·    Landgericht Krefeld, 3 O 63/16
·    Landgericht Oldenburg, 16 O 790/16
·    Landgericht Braunschweig, 4 O 202/16
·    Landgericht Braunschweig, 6 O 58/16 *166*
·    Landgericht Frankfurt a.M., 2-23 O 149/16
·    Landgericht Lüneburg, 4 O 3/16 (abgeschlossen durch Vergleich vor dem OLG Celle)
·    Landgericht Stuttgart, 7 O 68/16 (Nachlieferung)
·    Landgericht München II, 12 O 1482/16
·    Landgericht Dortmund, 25 O 49/16
·    Landgericht Regensburg, 6 O 409/16
·    Landgericht Hamburg, 301 O 96/16
·    Landgericht Bonn, 15 O 41/16
·    Landgericht Essen, 16 O 165/16
·    Landgericht Aachen, 10 O 146/16
·    Landgericht Waldshut-Tiengen, 2 O 16/16
·    Landgericht Regensburg, 7 O 967/16 (Nachlieferung)
·    Landgericht Potsdam, 6 O 211/16
·    Landgericht Bückeburg, 2 O 39/16
·    Amtsgericht Ahlen, 30 C 743/15
·    Landgericht Hildesheim, 3 O 139/16
·    Landgericht Offenburg, 3 O 77/16 (Nachlieferung)
·    Landgericht Stralsund 4 O 396/16 (Nachlieferung)
·    Landgericht Arnsberg, 2 O 375/16 (Nachlieferung)
·    Landgericht Arnsberg, 2 O 215/16
·    Landgericht Arnsberg, 2 O 224/16
·    Landgericht Arnsberg, 2 O 254/16
·    Landgericht Arnsberg, 2 O 234/16

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der federführend die Verfahren gegen die Volkswagen AG und die Händler führt, teilt mit: „Zwischenzeitlich kommt es teilweise zu Urteilsflut wie am 24.03.2017. Die Rechtsprechung wird immer verbraucherfreundlicher und zeigt dem Volkswagenkonzern, dass es so nicht weitergeht. Die Geschädigten sollten sich, selbst wenn sie das Update bereits haben durchführen lassen, zur Wehr setzen und einen Rechtsanwalt beauftragen."

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