Vorsicht vor der verschärfen Haftung bei eBay!

Vorsicht vor der verschärfen Haftung bei eBay!
11.05.2012518 Mal gelesen
Verantwortlichkeit für Markenrechtsverletzungen im Internet

Die Fälle, in denen Markenrechte im Internet verletzt werden, nehmen ständig zu. Internet-Verkaufsplattformen wie eBay ermöglichen es den Markenverletzern, ihre Produkte in großen Mengen weitgehend anonym zu vertreiben. Die Hersteller haben daher immer wieder versucht, nicht nur gegen die Markenverletzer rechtlich vorzugehen, sondern auch gegen die Plattformbetreiber. In einem viel beachteten Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nun entschieden, dass Plattformen wie eBay in die Pflicht genommen werden können, wenn Markenrechte missachtet werden (Urt. v. 12.07.2011, C-324/09). Dies hat nicht nur Folgen für eBay & Co. Es erhöht auch das Risiko für markenrechtliche Klagen gegen die Produktanbieter selbst.

 

Die Rechtsprechung lehnte bisher eine eigene Verantwortlichkeit von eBay & Co für durch Dritte begangene Markenverstöße weitgehend ab. Nach dem jüngsten Urteil des EuGH sollen nun aber Verkaufsplattformen mehr Verantwortung für Markenrechtsverstöße tragen.

 

Ausgangspunkt ist ein Rechtsstreit vor dem britischen High Court zwischen L'Oréal und eBay. Weil auf der eBay-Plattform in Großbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikherstellers angeboten worden waren, nahm dieser eBay in Anspruch. Das Unternehmen sei auch für durch Dritte auf der Handelsplattform begangene Markenverletzungen verantwortlich. Dies gelte insbesondere deshalb, da eBay die Werbung der Verkäufer durch AdWord-Kampagnen unterstütze. Das britische Gericht legte die Entscheidung dem EuGH vor, da es auch um die Auslegung europäischen Rechts ging.

 

Der EuGH nimmt mit seinem Urteil die Betreiber der Handelsplattformen stärker in die Pflicht. Nach Ansicht der Luxemburger Richter können die nationalen Gerichte Markenrechtsverletzungen unterbinden lassen. Die Betreiber müssten den Zugang zur Ware sperren, wenn sie von einem Vergehen wissen oder nur lasch prüfen. Zudem seien ihnen auch vorbeugende Maßnahmen gegen Markenverletzungen aufzuerlegen. Die nationalen Gerichte hätten wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Maßnahmen zu verhängen, um vorbeugend gegen Markenrechtsverletzungen vorzugehen. So muss beispielsweise die Identifizierung der Verkäufer durch die Plattformbetreiber erleichtert werden.

 

Damit werden Klagen gegen Markenrechtsverletzer zukünftig erleichtert. Denn der EuGH macht deutlich, dass originär der jeweilige Verkäufer und nicht eBay für die Markenverletzungen verantwortlich ist. Eine Markenverletzung durch eBay liegt nur dann vor, wenn eBay die Verkäufer aktiv unterstützt.

 

Mit der Entscheidung stärkt der EuGH die Rechte der Hersteller. Schutzrechtsinhaber können sich in Zukunft besser gegen Plagiate und Fälschungen auf den Onlinehandelsplattformen schützen. Für Händler bedeutet dies, noch genauer hinzuschauen. Denn unabhängig von der Herkunft der Ware ist der Verkäufer bei einer Markenrechtsverletzung in der Pflicht. Dann drohen empfindliche Strafen.

 

Wer gewerblich Produkte bei eBay vertreibt - und als gewerblich gilt der Verkauf schon ab einer gewissen Regelmäßigkeit - muss unbedingt darauf achten, Markenrechte nicht zu verletzen. Wird der Händler verklagt, kann er sich zukünftig nicht mehr hinter seiner anonymen eBay-Identität verstecken.

  

Der Autor:

 

Dr. Carsten Hoppmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

BRANDI Rechtsanwälte Hannover

Tel.: 49 (5 11) 89 93 79-41

E-Mail: carsten.hoppmann@brandi.net