Versäumnis-Urteil nach RedTube-Abmahnung: Thomas Urmann zum Schadensersatz verurteilt

Abmahnung
08.04.20151045 Mal gelesen
Der ehemalige Anwalt Thomas Urmann ist nach RedTube-Abmahnwelle zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden.

Das Amtsgericht Regensburg hat den Ex-Rechtsanwalt Thomas Urmann sowie die Z9 Verwaltungs-GmbH (ehemals: U + C Rechtsanwälte URMANN+COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mit Versäumnisurteil vom 20.03.2015, Az. 3 C 451/14, zum Ersatz der Kosten für die Verteidigung gegen eine sog. Streaming-Abmahnung bzw. RedTube-Abmahnung verurteilt.

Gleichzeitig ist antragsgemäß festgestellt worden, dass dem Schadensersatzanspruch des Abgemahnten eine durch Thomas Urmann vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt.

Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 08.04.2015).

Der ehemalige Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann sorgte im Dezember 2013 mit seiner U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die jetzt unter Z9 Verwaltungs-GmbH firmiert, für bundesweites Aufsehen.

Hintergrund dessen waren zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen, mit denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen zum Nachteil der Schweizer Firma The Archive AG vorgeworfen worden sind, weil angeblich Erotik-Videos vermeintlich widerrechtlich über das Internetvideoportal RedTube gestreamt worden seien. Neben Unterlassungsansprüchen machte Ex-Anwalt Urmann Schadensersatzansprüche im Namen der Firma The Archive AG geltend. Die Empfänger der Abmahnungen sollten jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und je Abmahnung 250,00 € zahlen.

Ein durch uns vertretener Abgemahnter reichte daraufhin Schadensersatzklage sowie Feststellungsklage zum AG Regensburg ein und erzielte durch ein Versäumnisurteil einen vorläufigen Erfolg.Gegen das Versäumnisurteil können derzeit allerdings noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Über die Einzelheiten und Hintergründe des Schadensersatzprozesses berichten wir auf unserer Internetseite unter

https://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/redtube-abmahnungen-thomas-urmann-zu-schadensersatz-verurteilt.html

Dort finden Sie auch das Versäumnisurteil des AG Regensburg vom 20.03.2015, Aktenzeichen 3 C 451/14, im Volltext.