Unzureichende (Muster-)Güteanträge – Anwaltskanzleien droht Prozesslawine

Unzureichende (Muster-)Güteanträge – Anwaltskanzleien droht Prozesslawine
19.06.2015149 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat aktuell mit Urteilen vom 18. Juni 2015 - III ZR 189/14 -, - III ZR 191/14 -, - III ZR 198/14 -, - III ZR 227/14 - (siehe Pressemeldung Nr. 100/2015 vom 18.06.2015) über die Anforderungen an Güteanträge, die zur Verjährungshemmung eingereicht werden, entschieden.

Die Urteilsgründe selbst liegen noch nicht vor, allerdings sind der Pressemeldung bereits die zentralen Aussagen zu entnehmen.

Zum Hintergrund: In den streitgegenständlichen Fällen sind standardisierte (Muster-) Güteanträge verwandt worden, die als individuelle Angaben lediglich die Namen der Kläger (als Anleger, Gläubiger und Antragsteller) sowie die Bezeichnung des Anlagefonds enthalten haben. In den Anträgen wurden weder die Zeichnungssumme, der (ungefähre) Beratungszeitraum noch andere individualisierende Tatsachen benannt. Des Weiteren wurde auch das angestrebte Verfahrensziel nicht ausreichend beschrieben.

Diese (Muster-)Güteanträge sind nun vom Bundesgerichtshof als nicht ausreichend eingestuft worden, um eine Verjährungshemmung herbeizuführen. Die Schadensersatzansprüche der Anleger sind damit wegen eingetretener Verjährung nicht mehr durchsetzbar. Dies betrifft nach unseren Erkenntnissen mehrere 1.000 Fälle.

Nach dem Bundesgerichtshof müssen die Güteanträge in Anlageberatungsfällen folgende Angaben enthalten:

  • die konkrete Kapitalanlage,
  • die Zeichnungssumme,
  • den "ungefähren" Beratungszeitraum
  • den Hergang der Beratung zumindest in groben Umrissen
  • das angestrebte Verfahrensziel (zumindest so umschrieben, dass dem Gegner und der Gütestelle der Rückschluss auf Art und Umfang der verfolgten Forderung möglich ist).

Nicht erforderlich ist demgegenüber eine genaue Bezifferung der Forderung.

Betroffene Anleger sollten mögliche Schadensersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung prüfen lassen. Hahn Rechtsanwälte vertritt bereits mehrere Anleger.

Interessierte können unter dem Stichwort "Muster-Güteanträge" telefonisch (0421-24685-0) oder per E-Mail (info@hahn-rechtsanwaelte.de) weitere Handlungsempfehlungen anfordern.

 

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