Umwandlung: Höheres Bußgeld statt Punkte? - Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

anwalt24 Fachartikel
13.11.20122629 Mal gelesen
Eine Umwandlung der Punkte im Flensburg in eine höhere Geldbuße ist im Gegensatz zum Führerscheinentzug nicht möglich. Das hat das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 27.11.2008 (Az.: 2 Ss OWi 803/08) klargestellt.

Nach einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen Autofahrer neben einem Bußgeld auch oft noch Punkte auferlegt, die im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Immer wieder fragen Betroffene nach einer Möglichkeit, die Punkte in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Eine Umwandlung der Punkte in eine höhere Geldbuße ist jedoch im Gegensatz zum Führerscheinentzug nicht möglich.

Das hat das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 27.11.2008 (Az.: 2 Ss OWi 803/08) klargestellt. Eine solche Möglichkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. "Die Eintragung im Verkehrszentralregister ist keine mit einem Fahrverbot vergleichbare Nebenfolge, welche neben der Geldbuße als zusätzliche Sanktion zur Einwirkung auf den Betroffenen verhängt werden kann." Es soll vielmehr sichergestellt werden, dass Ordnungswidrigkeiten ab einer gewissen Bedeutung zentral erfasst und bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigt werden können. Das Punktesystem bezweckt eine Vereinheitlichung der Behandlung von Mehrfachtätern und stellt keine Sanktion dar, die in den Urteilstenor eines Gerichts aufgenommen wird.

Die Gerichte haben daher keine Möglichkeit anzuordnen, dass eine Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister unterbleiben solle.

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