Strafbarkeit wegen Überwachung von Personen mittels GPS Empfänger

Strafrecht und Justizvollzug
04.06.2013604 Mal gelesen
Der BGH hat mit Urteil vom 04.06.2013 – 1 StR 32/13 entschieden, dass die Überwachung von Personen mittels GPS Empfängers grds. strafbar ist.

Zwar sei für die Frage der Strafbarkeit i.S. des § 44 BDSG eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Beteiligten im Einzelfall erforderlich, so der BGH. Jedoch könne lediglich bei Vorliegen eines gewichtigen berechtigten Interesses an der Datenerhebung nur ausnahmsweise das Merkmal des unbefugten Handelns zu verneinen sein. Dies sei etwa bei einer notwehrähnlichen Situation möglich.