Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung

Fachartikel aus dem Bereich Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 17.07.2006 - 2.122 mal gelesen.

Kommt einem das Finanzamt auf die Schliche, hat das in zweifacher Hinsicht unangenehme Folgen. Es droht ein Strafverfahren und die hinterzogenen Steuern werden fällig, oft in erheblicher Höhe durch entsprechende Zuschätzungen der Finanzverwaltung, denn der Steuerhinterzieher ist zur Abgabe richtiger Steuererklärungen oft nicht in der Lage.

 

Für das Strafverfahren benötigen Sie einen sachkundigen Verteidiger. Aber was wird aus den vom Finanzamt festgesetzten Steuern? Bleiben Sie in der lebenslangen Schuldenfalle? Gibt es eine Entschuldungsmöglichkeit über das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung? Wir wissen Rat und können helfen. Gehen Sie auf unsere Seiten:

 GKS-Rechtsanwälte 

Johannes Koepsell, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht

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