Steuererklärung 2009 – Die Frage zu nachhaltigen Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland muss nicht mehr beantwortet werden

Steuern und Steuerstrafrecht
07.07.20106852 Mal gelesen
Die Finanzverwaltung nimmt überraschend von der Beantwortung der Frage in Zeile 108 des amtlichen Mantelbogens zu ausländischen Kapitaleinkünften Abstand und ermöglicht die Abgabe der Steuererklärung 2009 auch ohne diese erstmals in den amtlichen Vordrucken ab 2009 aufgenommene Frage beantwortet zu haben.

In den Steuererklärungsvordrucken 2009 ist in Zeile 108 zur Überraschung vieler Stpfl. die Frage enthalten, ob der Stpfl. "nachhaltige Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland" unterhält. Diese Frage resultiert aus dem im Jahr 2009 verabschiedeten Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz. Sie ist wohl Folge der anhaltenden Diskussion über nichterklärte Kapitaleinkünfte in der Schweiz , Liechtenstein und Luxemburg.

Offenbar wollte der Fiskus die Stpfl. nun deutlich darauf hinweisen, dass auch solche Einkünfte erklärt werden müssen. Damit dürfte endgültig auch die Ausrede in Steuerstrafverfahren erledigt sein, dass man gar nicht gewusst habe, dass auch Einkünfte, die im Ausland erzielt werden, der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Die Frage steht nicht ohne Grund unmittelbar über dem Unterschriftenfeld. Kritik kommt vor allem von Steuerstrafrechtlern, die dem Fiskus vorwerfen, jeden Stpfl., der Geld im Ausland hat, als potentiellen Steuerhinterzieher zu verdächtigen. Auch die Anwendung für die Steuererklärung 2009 scheint zweifelhaft, weil § 90 Abs. 2 Satz 3 AO, der Grundlage für diese Frage sein soll, frühestens ab 2010 Anwendung findet. Dort geht es um erweiterte Mitwirkungspflichten bei Fällen, in denen der Stpfl. Vermögen in Staaten hat, die als Steueroasen gelten.

Wenn man die Frage nicht beantwortet, geht es in vielen Programmen nicht weiter. Antwortet man mit "ja", verlangen die gängigen Steuererklärungsprogramme gleich auch Angaben in der Anlage KAP, sonst kann man das Programm nicht schließen. Ohne konkrete Bescheinigungen ihrer Bank aber können viele Stpfl. diese Anlage wegen ihrer Kompliziertheit nicht ausfüllen. Insbesondere die Begriffe "nachhaltig" und "Geschäftsbeziehungen" sind nicht ohne Weiteres zu beantworten. Auch das Programm ELSTER der Finanzverwaltung war ohne Beantwortung der Frage bis vor einigen Wochen nicht zu verlassen.

Die Finanzverwaltung aber hat überraschend auf die zum Teil heftige Kritik reagiert. Da sich in der dazugehörigen Rechtsverordnung mit der Liste der unkooperativen Staaten momentan gar kein Land befindet, ergibt sich nach Auffassung der Finanzverwaltung derzeit angeblich gar keine rechtliche Grundlage für diese Abfrage. Für die Festsetzung der Steuerschuld ist sie nicht relevant und muss daher im amtlichen Programm ELSTER der Finanzverwaltung inzwischen nicht mehr beantwortet werden. Auch die DATEV hat die Beantwortung der Frage in ihrem Programm, mit dem viele Steuerberater arbeiten, freigestellt.

Es bleibt die Frage, weshalb man eine solche Informationserfassung in die amtlichen Formulare aufnimmt, um dann später zu erklären, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt. So jedenfalls funktioniert Steuervereinfachung und vor allem Vertrauensbildung nicht.(WB)

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