Sozialgericht kippt Zusatzbeitrag der City BKK

Sozialgericht kippt Zusatzbeitrag der City BKK
05.07.2011809 Mal gelesen
Das Berliner Sozialgericht hat am 22. Juni 2011 entschieden, dass die bisher von der City BKK erhobenen einkommensunabhängigen Zusatzbeitzräge nicht rechtmäßig sind (Aktenzeichen: S 73 KR 1635/10).

In der Entscheidung vom 22. Juni 2011 hat das Berliner Sozialgericht eine Verletzung der Hinweispflicht in dem Schreiben der Krankenkasse, mit dem der Zustatzbeitrag erhoben wurde, festgestellt. Auf Grund dieses Verstoßes sei der Beitrag nicht rechtmäßig erhoben worden und müsse an die Versicherten zurückgezahlt werden.

Das Gericht rügt in der Entscheidung, dass in den Schreiben der City BKK nicht hinreichend deutlich auf das Sonderkündigungsrecht des Versicherten hingewiesen wird. Gesetzlich Krankenversicherte können nämlich nach dem Gesetz ihre Mitgliedschaft beenden, wenn Zusatzbeiträge erhoben werden. Das SG Berlin stellt in seiner Entscheidung klar, dass der Hinweis auf dieses Kündigungsrecht klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein muss. Dies sei im Schreiben der City BKK nicht der Fall gewesen.

Ob das Schreiben einer Krankenkasse, mit dem die Zahlung eines Zusatzbeitrages gefordert wird, diesen Anforderung entspricht, sollte daher stets geprüft werden. Werden die Voraussetzungen, die in dem Urteil des SG Berlin genannt sind, nicht erfüllt, kann der Zusatzbeitrag möglicherweise von der Krankenkasse zurückgefordert werden.