Schwerbehinderung – Erhöhung des GdB, wenn sich einzelne Funktionsausfälle gegenseitig verstärken

Arbeit Betrieb
26.05.20112064 Mal gelesen
Wenn sich leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdS von 10 oder 20 bedingen, auf andere Behinderungen verstärkend auswirken, sind sie erhöhend zu berücksichtigen.

Von Ausnahmefällen (z. B. hochgradige Schwerhörigkeit eines Ohres bei schwerer beidseitiger Einschränkung der Sehfähigkeit) abgesehen, führen leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdS von 10 bedingen, in der Regel nicht zu einer Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung, auch nicht, wenn mehrere derartige leichte Gesundheitsstörungen nebeneinander bestehen. Auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen.

Leichte Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 20 sind bei der Bildung des Gesamt-GdB jedoch dann zu berücksichtigen, wenn sie sich auf eine andere Behinderung besonders nachhaltig, verstärkend, auswirken.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.04.2011 - L 4 SB 152/10

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