Scheiden tut weh – meist auch finanziell

Scheiden tut weh – meist auch finanziell
27.04.2016324 Mal gelesen
Gerade bei langjährigen Ehen gibt es im Falle einer Trennung großen Regelbedarf. Wenn die Ehe ohne vorherige Vereinbarung, d.h. ohne einen Ehevertrag geschlossen wurde, sind die Streitigkeiten meist vorprogrammiert

Es geht um Zugewinnausgleich, Unterhalt, gemeinsame Immobilien, Elterliche Sorge, Versorgungsausgleich und vieles mehr. Damit hier eine vernünftige Lösung - oder zumindest überhaupt eine Lösung - gefunden werden kann, werden häufig die Gerichte bemüht. Wenn es erst einmal soweit gekommen ist, kann das oft zu langandauernden Verfahren führen, die für beide Parteien nervenaufreibend und teuer werden können. So werden vor allem gemeinsame Kinder beeinträchtigt, aber auch Unternehmen bewertet und Immobilien veräußert. Die Ungewissheit bis zur Scheidung bleibt jedoch zunächst bestehen.


Um dies zu vermeiden kann bereits nach der Trennung, also noch vor Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres, eine sogenannte Scheidungsvereinbarung getroffen werden. Darin können sämtliche Folgesachen der Ehescheidung geregelt werden. Mit dieser Sicherheit ist zumindest bis zum eigentlichen Scheidungstermin kein weiterer Stress verbunden. Sobald sich die Parteien auf die wichtigen Eckdaten der Auseinandersetzung geeinigt haben, kann eine solche Vereinbarung bei einem Notar geschlossen werden. Entweder durch die Vorarbeit von zwei Anwälten oder durch eine vernünftige Aufteilung kann schnell ein Überblick über alle relevanten Aspekte gefunden werden und die einzelnen Regelungen können abgestimmt werden. Natürlich sind auch hier Streitigkeiten vorherzusehen, denn jeder ist an einer günstigen Regelung interessiert. Doch außerhalb eines Scheidungsverfahrens können diese häufig im Wege der Einigung erzielt werden. Mit aktiv getroffenen Vereinbarungen lässt sich erfahrungsgemäß besser leben, als mit einer aufgezwängten Entscheidung. Die Unterstützung von neutralen Personen, wie einem oder zwei Anwälten, trägt zu einer sachlichen Lösung bei.


Der Gestaltungsspielraum bei Scheidungsvereinbarungen ist recht groß, selbstverständlich nur bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit. Solange die gültigen Gesetze eingehalten werden und deren Regelungsgehalt Beachtung findet, kann eine absolut ausgeglichene Vereinbarung insgesamt gefunden werden. Das gegenseitige Nachgeben bei unterschiedlichen Positionen entschärft die Konflikte und so kann jede Seite ihre Vorteile aus dem Konsens ziehen.

Im späteren Scheidungstermin wird es keine weiteren Streitigkeiten mehr geben und das Verfahren an sich ist innerhalb von wenigen Monaten abgeschlossen.


Bei dem Entwurf einer Scheidungsvereinbarung oder anderen Problemen rund um das Familienrecht, stehen wir Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.