Sanego Bewertung löschen – Was Ärzte tun können

Sanego Bewertung löschen – Was Ärzte tun können
17.06.2014484 Mal gelesen
Lassen Sie sich von einer unerfreulichen Bewertung auf www.sanego.de nicht den Tag verderben. Negative Arzt-Bewertungen sind oft überhaupt nicht zulässig, insbesondere, wenn sie Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist im Bereich Bewertungen bzw. Persönlichkeitsrecht erfahren und weiß, was man gegen schlechte Sanego-Bewertungen tun kann.

Unzulässige Sanego Bewertungen müssen gelöscht werden

Zunächst sollte sich ein Arzt bei einer Sanego-Bewertung niemals selbst an das Bewertungsportal wenden. Nicht selten kommt es vor, dass man ihm dort teure Pakete anbietet. Viele Ärzte meinen dann, auf unliebsame Bewertungen besseren Einfluss zu haben, was jedoch nicht der Fall ist.

Des Weiteren löschen Arztbewertungsportale auf Rügen von Ärzten oft nur die Texte und nicht die unliebsamen schlechten Noten. Dann wirkt sich die Bewertung auf Sanego oft noch schlimmer aus als vorher.

Sofern ein Anwalt eingeschaltet wird, macht dies in der Regel erheblichen Eindruck bei dem Portalbetreiber und bei dem Verfasser der Bewertung. Fakt ist, dass unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachreden gelöscht werden müssen. Hier hat der Portalbetreiber keinen Spielraum.

Kann man gegen den Verfasser vorgehen?

Das ist meist sinnlos. Ansprechpartner ist immer das Portal, nicht der Verfasser der Bewertung, da dieser meist unbekannt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen haftet das Portal selbst als sog. Störer für die rechtswidrigen Einträge.

Erhält ein Arzt oder Zahnarzt eine negative Bewertung auf Sanego, sollte er sich an einen auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. wenden. Er hat bereits

viele Ärzte gegen Sanego wegen falscher Bewertungen bzw. Persönlichkeitsrechtsverletzungen vertreten. In den allermeisten Fällen hat der Portalbetreiber Sanego die rechtswidrige Bewertung gelöscht. Selbstverständlich gehört die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung zum Service der Anwaltskanzlei Hechler.

Das bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Hechler:

  • Erfahrung aus zahlreichen Arztbewertungen
  • Abwicklung mit der Rechtsschutz
  • Bundesweite Hilfe

So erreichen Sie die Anwaltskanzlei Hechler:

Per Telefon unter 07171 - 18 68 66 (Mo bis So von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr)

Per Email info@anwaltskanzlei-hechler.de

Per Fax unter 07171 - 18 19 151

www.anwaltskanzlei-hechler.de