Rechte des Fluggastes bei Flugverspätung

Reiserecht
05.03.20093274 Mal gelesen

Wurde ein Flug gebucht und sollte der Flug Versp?ng haben, so stehen dem Fluggast gegenüber der Fluggesellschaft Ersatzansprüche zu.

 

Ab einer Verspätung von zwei Stunden stehen dem Fluggast Mahlzeiten und Erfrischungen zu. Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann der Fluggast vom Flug zurücktreten und sein Geld zurückverlangen.

 

Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, steht dem Fluggast eine Hotelübernachtung zu. Außerdem muss die Fluggesellschaft dem Fluggast die Kosten für das bereits bezahlte Zimmer und den Mietwagen am Zielort erstatten.

 

Die Fluggesellschaften gewähren dem Reisenden grundsätzlich nicht von sich aus die entsprechenden Ansprüche. Vielmehr muss der Fluggast diese Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Weigert sich die Fluggesellschaft die dem Reisenden zustehenden Ansprüche zu gewähren, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen.