Ordnungswidrigkeit und Bußgeld

Ein „Knöllchen“ ist nie erfreulich, jedoch nicht die einzige Möglichkeit unerfreuliche Post von der Stadtverwaltung zu erhalten. Jemand der Selbstständig tätig ist muss sich einer jährlichen Kontrolle unterziehen und kann bei Verstößen, gegen das jeweilige Gesetz oder die jeweilige Verordnung, ein Bußgeld erhalten. Es kann sein, dass Sie der Meinung sind sie haben sich vollkommen korrekt verhalten und es bestünde kein Anlass für ein Bußgeld. Ein Widerspruch ist schnell erhoben, aber auch genauso schnell abgelehnt. Empfehlenswert ist es jemanden an der Seite zu haben, der sich mit der Materie auskennt und Sie fachgerecht beraten kann.

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Thema: Bußgeldrecht

Thema: Ordnungswidrigkeitenrecht