Nicht jeder "Schwarzfahrer" macht sich strafbar

Strafrecht und Justizvollzug
08.11.20101606 Mal gelesen

Schwarzfahren, oder "Leistungserschleichung" (so heißt es korrekt),  ist ein Massendelikt. In Hamburg wird in den letzten Monaten vermehrt kontrolliert und ein Teil der "Schwarzfahrer" finden sich vor Gericht wieder. Wer zum dritten Mal ohne Fahrschein erwischt wird, der muss in der Regel mit einer Strafanzeige rechnen.

 

Jedoch macht sich nicht jeder, der ohne Ticket fährt, strafbar. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat kürzlich eine Verurteilung wegen Leistungserschleichung auf. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass es für eine vollendete Schwarzfahrt nicht ausreiche, wenn ein Fahrgast ohne Ticket angetroffen werde. Maßgeblich sei vielmehr, dass sich das Fahrzeug bereits in Bewegung gesetzt habe und die Fahrt nicht mehr abgebrochen werden könne. Eine Strafbarkeit wegen vollendeter Leistungserschleichung scheide aus, wenn der "Schwarzfahrer" bereits nach wenigen Metern erwischt werde.

 

Für eine Verteilung sei erforderlich, dass der Beschuldigte bereits eine gewisse Strecke in dem Verkehrsmittel zurückgelegt habe. Zudem muss eine Täuschung vorliegen. Der Beschuldigte muss vortäuschen, dass er berechtigt ist, das Verkehrsmittel zu benutzen.

  

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040 - 35709790

Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de

Homepage: www.verteidigerin-braun.de