Neues Widerrufsrecht ab dem 13.06.2014: Was ändert sich für Online-Händler?

Neues Widerrufsrecht ab dem 13.06.2014: Was ändert sich für Online-Händler?
07.01.2014868 Mal gelesen
Ab dem 13.06.2014 gelten für Unternehmer und Verbraucher neue gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit Online-Bestellungen. Die wichtigsten Änderungen haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Neue amtliche Widerrufsbelehrung

Zur Umsetzung der EU-Verbraucherrecht-Richtlinie sieht das deutsche Recht ab dem 13.06.2014 eine neue Widerrufsbelehrung vor. Hierbei handelt es sich um eine europaweit einheitliche Regelung.

Die neue Belehrung ist ab dem 13.06.2014 zu verwenden. Es existiert keine Übergangsregelung. Hier können Sie die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung abrufen.

Widerrufsfrist von 14 Tagen

Verbraucher können ihre Online-Bestellung ab dem 13.06.2014 nur noch binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware widerrufen. Die gesetzliche Regelung unterscheidet nicht mehr zwischen mehreren Widerrufsfristen. Belehrt der Online-Händler nicht oder fehlerhaft über den Widerruf, verlängert sich die Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage.

Ausdrückliche Widerrufserklärung erforderlich

Nach der neuen Regelung muss der Widerruf nicht mehr notwendig in Textform (d.h. per E-Mail, Post oder Fax) erklärt werden. Damit ist auch ein telefonischer Widerruf möglich.

Allerdings muss der Widerruf zukünftig ausdrücklich erklärt werden. Die bisherige Praxis, die Ware lediglich kommentarlos zurückzusenden, ist für einen wirksamen Widerruf nicht mehr ausreichend.

Der Gesetzgeber stellt dem Verbraucher ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung, das der Online-Händler ab dem 13.06.2014 zur Verfügung stellen muss. Das Muster-Widerrufsformular können Sie hier einsehen.

Die Verwendung ist für den Verbraucher lediglich optional. Wird das Muster-Widerrufsformular auf der Webseite angeboten, ist der Online-Händler verpflichtet, den Eingang des Widerrufs unverzüglich zu bestätigen.

Neue Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht

Weiterhin sieht das Gesetz neue Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor. So sind z.B. versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienemaßnahmen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach ihrer Lieferung entfernt wurde, vom Widerrufsrecht ausgenommen.

Fristen nach Widerruf

Zukünftig sind die wechselseitigen Leistungen binnen 14 Tagen (früher: 30 Tage) zurückzugewähren. Bei der Rückzahlung des Kaufpreises muss der Online-Händler dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat.

Dem Online-Händler steht ein Zurückbehaltungsrecht zu, solange der Käufer der Ware noch nicht versandt hat.

Kosten der Hin- und Rücksendung nach Widerruf

Erstmalig gesetzlich geregelt ist, dass der Online-Händler im Falle eines Widerrufs die Hinsendekosten zu erstatten hat. Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung. Abweichend von der bisherigen Rechtsprechung müssen zusätzliche Kosten für eine ausdrücklich vereinbarte andere Lieferung als die angebotene günstigste Standardlieferung nicht erstattet werden.

Die Rücksendekosten sind im Falle eines Widerrufs grundsätzlich vom Verbraucher zu tragen. Die bisherige Regelung, nach der Online-Händler die Kosten der Rücksendung ab einem Warenwert von EUR 40,00 zwingend zu tragen hatten, entfällt ersatzlos. Voraussetzung ist jedoch, dass der Online-Händler den Verbraucher über die Rücksendekosten aufgeklärt hat.

Kein Rückgaberecht mehr

Das Rückgaberecht, das bisher neben dem Widerrufsrecht existierte, ist ersatzlos abgeschafft worden.

Was Online-Händler tun sollten

Aufgrund der fehlenden Übergangsregelung sollten Unternehmer ihren Online-Auftritt rechtzeitig anpassen. Hier finden Sie ein entsprechendes Angebot für Ihren Webshop.

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