Neues aus Marlboro - Country: die Breisgau - Cowboys, Schwarzwaldelche und der Tierschutz

Staat und Verwaltung
06.07.20071449 Mal gelesen

Rechtzeitig vor Beginn des Sommerloches erfreut der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim die Fachwelt mit einer medientauglichen Entscheidung aus Marlboro - Country.



Mit unanfechtbarem Beschluss vom 12. Juni 2007 (Aktenzeichen: -1 S 1221/07-) wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Freiburg im Wesentlichen bestätigt.



In der Sache selbst ging es darum, dass im idyllischen Herbolzheim im Landkreis Emmendingen zwischen Rhein und Schwarzwald Cowboy- und Indianerspiele der besonderen Art stattfanden und ein Veranstalter eine Erlaubnis erhielt mit bis zu 30 Pferden und 15 Rindern "nach amerikanischer" Art Rodeos abzuhalten.


Die zuständige Behörde erteilte zwar eine grundsätzliche Erlaubnis, allerdings verbunden mit Auflagen nach dem Tierschutzgesetz.


Verboten wurde das Wildpferd-Reiten mit Sporen und Bullenreiten am lebenden Objekt mit "Flankengurt". Ja genau, sie wissen schon, dort wo der Unterschied zwischen Stier und Ochse liegt.
Dies bedeutet, dass dem Tier ein Gurt angelegt wird, welcher das Tier zum Buckeln und Abwerfen der Reiter stimuliert.


Dies passte dem Veranstalter allerdings nicht und er zog vor Gericht; Bullenreiten ohne Flankengurt ist schließlich wie beim Tigerenten - Club und Reiten ohne Sporen kann man auch auf dem Ponyhof!


Welch Wunder, sahen das Verwaltungsgericht Freiburg und der Verwaltungsgerichthof dies anders und bestätigten die Rechtmäßigkeit der Auflagen, da man auch ohne Sporen reiten kann und diese keine Hilfs- und/oder Steuerungsfunktion haben, sondern nur die Pferde bei unkontrollierten Bewegungen der Reiter verletzen.


Für den Einsatz des Flankengurtes bei Bullen gibt es ohnehin keine Sachargumente.

Und damit bleibt Reiten mit Sporen nach wie vor eine Straftat nach § 17, Ziffer 2 Tierschutzgesetz.


Ein kleiner Trost verblieb dem Veranstalter doch:
immerhin wurde das allgemeine Verbot von Nachtrodeos aufgehoben und die Breisgau-Cowboys dürfen jetzt auch noch um Mitternacht auf Wildpferden Schwarzwaldelche zusammentreiben, allerdings ohne Sporen - und auf die Brandzeichen müssen sie auch verzichten.



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