Neue Brüssel Ia-Verordnung in Kraft getreten

Neue Brüssel Ia-Verordnung in Kraft getreten
19.01.20151632 Mal gelesen
Die EU-Verordnung Brüssel Ia (VO (EG) 2015/2012) regelt die Gerichtszuständigkeit und die Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union neu und einfacher als die Vorgängerfassung aus dem Jahr 2001 (VO (EG) 44/2001). Torpedoklagen wurde das Wasser abgegraben.

Die Neufassung der Brüssel I-Verordnung (daher Brüssel Ia-Verordnung) zum 10. Januar 2015 hat die frühere Verordnung Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen abgelöst. Die Verordnung (EG) 2015/2012 gilt für alle Verfahren, die ab dem 10. Januar 2015 eingeleitet werden. Die wohl wichtigste Änderung stellt die Abschaffung des so genannten Exequaturverfahrens dar. Die Vollstreckung einer mitgliedstaatlichen Gerichtsentscheidung in einem anderen Mitgliedstaat ist nun ohne eine Vollstreckbarerklärung möglich; an die Stelle des alten Verfahrens treten neue Vollstreckbarkeitserklärungen, die mit Erlass eines Urteils beantragt und dann vom entscheidenden Gericht gleich mit ausgefertigt werden.

Die Brüssel Ia-Verordnung gräbt zudem den sogenannten "Torpedoklagen" im Zusammenhang mit Gerichtsstandvereinbarungen das Wasser ab. Torpedoklagen sind Klagen, die bewusst bei einem unzuständigen Gericht eingereicht werden, von dem man weiß, dass es sehr lange braucht, um über seine Unzuständigkeit zu entscheiden. Nach dem alten Recht war das zuerst angerufene Gericht solange zuständig, bis es sich selbst als unzuständig erklärte. Mit den Torpedoklagen wurde somit vereitelt, dass das an sich zuständige Gericht zeitnah über einen Rechtsstreit entscheiden konnte.

Nunmehr ist ein zunächst angerufenes, gemäß einer solchen Vereinbarung aber unzuständiges Gericht verpflichtet, den Streit auszusetzen, sobald das vereinbarte Gericht wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien angerufen wird. 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:351:0001:0032:de:PDF