Neu: KfZ-Reparaturen sollen billiger werden - Mögliche Nachteile für Sie im Falle eines Unfalls

Autounfall Verkehrsunfall
30.05.20101209 Mal gelesen
Bereits zum 1. Juni 2010 treten erste Neuerungen in Kraft, weitere folgen stufenweise bis 2023. Ziel des aktuellen EU-Beschlusses ist, dass Neufahrzeuge und Autoreparaturen billiger werden. Um dies zu ermöglichen werden einige Regelungen, die aus Sicht der Hersteller für gute Qualität bürgten, künftig nicht mehr zulässig sein. Im KfZ-Vertragsrecht profitieren Sie als Kunde bei Reparaturen und Wartungsarbeiten Ihres "liebsten Kindes". Im Schadensmanagement nach Unfällen müssen Sie künftig noch mehr aufpassen, richtig unübersichtlich wird die Angelegenheit wohl beim Gebrauchtwagenkauf.

Nach dem Haus sei das Auto wertvollster Besitz der meisten EU-Bürger.Da die meisten wohl kein eigenes Haus haben, ist der fahrbare Untersatz bei vielen wertvollstes und oft auch existenzsicherndes Besitztum. Doch von den laufenden Kosten machen Reparaturen und Wartungen 40% aus - so die Statistik.

Künftig soll es nicht mehr zulässig sein, dass Herstellergarantien davon abhängig gemacht werden, dass Wartungsarbeiten wie der Ölwechsel in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden.

Auch der Zugriff freier Werkstätten auf Ersatzteile soll erleichtert werden, diesen sind dann außerdem die erforderlichen technischen Informationen zu Verfügung zu stellen.

Es heißt aber auch, dass nunmehr "gleichwertige baugleiche" Ersatzteile eigebaut werden dürften.

Preisabsprachen werden eingeschränkt, Vertriebskosten sollen gesenkt und kleine freie Anbieter gestärkt werden.

Autosupermärkte werden wieder abgeschafft, Hersteller dürfen wieder mit Händlern vereinbaren, dass diese nur eine Marke vertreiben.

Problematisch kann die Neuerung nun im Falle des Schadensmanagements werden. So urteilte der BGH bereits am 23.2.2010, dass ein Geschädigter an eine "freie Werkstatt" verwiesen werden könne. Glücklicherweise galt dies nur für die fiktive Schadensabrechnung. In der Urteilsbegründung  wurde erläutert, dass der Schädiger darlegen und ggf. beweisen müsse, dass in der jeweiligen Werkstatt der Qualitätsstandard einer markengebundenen Werkstatt gewährleistet sei. Dies ist grundsätzlich sicher oft der Fall. Aber eben nicht immer. Doch auch in jenem Urteil wurde wieder der Begriff  "scheckheftgepflegt" diskutiert. Es ist also künftig noch mehr darauf zu achten, dass das Schadensmanagement nicht nur unter Kostengesichtspunkten erfolgt (wie man es in Werkstätten, die mit Versicherungen zusammenarbeiten  und von diesen als kostengünstigere "Referenzbetriebe" benannt werden, befürchten muss).

Ein anderes Problem kann sich ergeben, wenn Sie Ihren Wagen gebraucht kaufen. "Scheckheftgepflegt" wird dann nicht mehr in jedem Fall für gleiche (Marken-) Qualität bürgen. Möglicherweise helfen Ihnen die Stempel im Heft weiter. Auch bei älteren Fahrzeugen werden Sie nach Reparaturen oder dem Ersatz von Verschleißteilen weniger sicher sein, worauf Sie sich einlassen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich künftig vermehrt selbst darum kümmern müssen, dass Sie eine etwaige Preisersparnis (oder den Komfort des Schadensmanagements durch die Versicherung) nicht mit zunächst nicht offensichtlichen Qualitätseinbußen erkaufen.