„MS Clara Schulte“ vor dem Untergang?

„MS Clara Schulte“ vor dem Untergang?
30.09.2014232 Mal gelesen
Anleger des Schifffonds „MS Clara Schulte“ haben in den vergangenen Tagen beunruhigende Post erhalten.

Die Treuhänderin, die Elbe Vermögenstreuhand, hat sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Fonds wirtschaftliche Probleme hat, welche nur durch verschiedene Maßnahmen, insbesondere die Beteiligung der Anleger an einer freiwilligen Kapitalerhöhung gelöst werden könnten. Die Anleger werden gebeten ca. 10 % bezogen auf ihre ursprüngliche Investitionssumme zur Verfügung zu stellen.

Die Unsicherheit ist nun verständlicherweise groß, insbesondere da selbst bei einer entsprechenden Kapitalerhöhung eine wirtschaftliche Gesundung nicht garantiert erscheint und die Anleger nun aufgefordert werden, zu dem Kapitalerhöhungsvorhaben Stellung zu nehmen und offen eine drohende Insolvenz durch die Treuhänderin angesprochen wird.

Betroffene Anleger sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtliche Situation informieren. Dabei sollten sie auch prüfen lassen, ob ihnen ggf. Schadensersatzansprüche gegen Vermittler oder beratende Banken zustehen.

Wie Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, von betroffenen Anlegern erfahren hat, wurden diese insbesondere über die Risiken einer solchen Schifffondsbeteiligung sowie wirtschaftliche Eigeninteressen beratender Banken nicht aufgeklärt. Insofern können Anleger im Einzelfall Schadenersatzansprüche geltend machen und so den ihnen entstandenen oder noch entstehenden Schaden ggf. kompensieren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

KSR | Kanzlei Siegfried Reulein

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Pirckheimerstraße 33

90408 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10

Telefax: 0911/760 731 1-20

E-Mail: s.reulein@ksr-law.de

Internet: www.ksr-law.de

Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, ist seit mehr als 10 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät ausschließlich geschädigte Anleger und Bankkunden aus ganz Deutschland und vertritt deren Interessen vor Gerichten deutschlandweit insbesondere gegen Anlageberater, Banken und Sparkassen sowie Prospektverantwortliche. Dabei konnte er bereits für viele Mandanten Urteile vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (auch schon durch den BGH bestätigt) sowie positive gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche erstreiten.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von geschlossenen Fondsanlagen (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds, Lebensversicherungsfonds), Genussrechten, (Mittelstands-)Anleihen, partiarischen Darlehen, atypisch stillen Gesellschaften sowie der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst. Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.