Möglichkeit der Neutralisierung eines Gleichklangs zweier Marken durch visuelle Unterschiede

Wirtschaft und Gewerbe
23.02.2012283 Mal gelesen
Marken wirken auf unterschiedlichen Wegen der Wahrnehmung. Eine gleiche Wahrnehmung auf dem einen kann durch eine unterschiedliche Warnehmung auf dem anderen Wege neutralisiert werden.

Die Gestaltung von Marken ist von enormer Bedeutung, um die Sensibilität potentieller Kunden für diese zu steigern.

 

Aus diesem Grund wirken Marken meist nicht nur auf einem, sondern auf mehreren Wegen der Wahrnehmung, so z.B. visuell und durch ihren Klang.

 

Zu Problemen kann dies führen, wenn zwei Marken gleichlautend sind, jedoch rein visuell unterschiedlich dargestellt werden. In einer solchen Konstellation stellt sich die Frage, welcher Weg der Wahrnehmung für die Beantwortung der Frage, ob eine Markenverletzung vorliegt oder nicht, ausschlaggebend ist.

 

In einem so gelagerten Fall hatte der Bundesgerichtshof am 20.01.2011 (Az.: I ZR 31/09) zu entscheiden.

 

Beide Kontrahenten waren Inhaber einer Marke mit der Bezeichnung "Kappa", also zweier gleichlautender Marken, die jedoch rein optisch völlig unterschiedlich dargestellt wurden.

 

Die Richter des BGH entschieden, dass ein Gleichklang durch eine andersartige optische Wahrnehmung neutralisiert werden kann, wenn die Waren ausschließlich auf Sicht und nicht auf Nachfrage gekauft werden, d.h. wenn sich ein Kunde im Laden nur an dem orientiert, was er sieht und nicht an dem, was er hört.

  

Fazit:

 

Für die Entscheidung, ob eine solche Ähnlichkeit oder sogar Übereinstimmung der Wahrnehmbarkeit zu einer Markenverletzung führt, ist ausschlaggebend, wie der Durchschnittskäufer Zugang zum Produkt findet und seine Kaufentscheidung trifft. Diese Frage ist mit äußerster Vorsicht anzugehen, sodass es ratsam ist, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

  

©  RA Axel Mittelstaedt 2011 - LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com