Lloyd Flottenfonds XI: Anlegern drohen nach Insolvenz der MS Barbados Verluste

Lloyd Flottenfonds XI: Anlegern drohen nach Insolvenz der MS Barbados Verluste
17.02.2017166 Mal gelesen
Die Krise beim Lloyd Flottenfonds XI spitzt sich zu. Über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Barbados hat das Amtsgericht Bremen am 19. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 501 IN 2/17). Anleger müssen mit Verlusten rechnen.

Der Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) investierte in die beiden Containerschiffe MS Barbados und MS Bonaire. Zur Finanzierung konnten sich Anleger seit Beginn des Jahres 2008 an dem Schiffsfonds beteiligen. Die im gleichen einsetzende globale Finanzkrise, unter der auch zahlreiche Schiffsfonds litten, konnte zunächst gut umschifft werden. Das änderte sich, als die Erstcharterverträge für die beiden Fondsschiffe ausgelaufen waren. In Folge sinkender Nachfrage bei gleichzeitig bestehenden Überkapazitäten konnte auch der Lloyd Flottenfonds XI nicht mehr die erforderlichen Charterraten erzielen. Die Ausschüttungen an die Anleger flossen nicht mehr wie prognostiziert. Die Hoffnungen der Anleger, dass ihr Investment eine ordentliche Rendite abwirft, dürften längst verflogen sein. Doch inzwischen geht es nicht mehr nur um ausbleibende Ausschüttungen. Es geht darum, drohende finanzielle Verluste abzuwehren.

Nach der Insolvenz der MS Barbados und angesichts der anhaltenden Krise der Containerschifffahrt erscheint es unwahrscheinlich, dass der Lloyd Flottenfonds XI noch einmal die Wende schafft. Sollte die Fondsgesellschaft Insolvenz anmelden oder ein Notverkauf der Fondsschiffe erforderlich sein, müssen die Anleger mit massiven finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

"Um sich gegen die drohenden Verluste zu wappnen, sollten die Anleger daher frühzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen", sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Da bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffsfonds die Beratungsgespräche vielfach nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfüllt haben, können Schadensersatzansprüche aufgrund der Falschberatung entstanden sein.

Im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung müssen die Anleger auch über die Risiken und Funktionsweise eines Schiffsfonds aufgeklärt werden. Insbesondere müssen sie über die Möglichkeit des Totalverlusts informiert werden. Rechtsanwältin Gaber: "Obwohl es sich bei Schiffsfonds um spekulative und somit riskante Geldanlagen handelt, wurden die Risiken in der Anlageberatung häufig nicht erwähnt und stattdessen sogar von einer sicheren Kapitalanlage für die Altersvorsorge gesprochen. Aus so einer fehlerhaften Anlageberatung lassen sich Schadensersatzansprüche der Anleger ableiten."


Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.


Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de


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