LG Düsseldorf: Kaugummi kauen begründet keine Miturheberschaft

Geistiges Eigentum und Urheberrecht
07.02.20111104 Mal gelesen
Kaugummi kauen begründet keine Miturheberschaft. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf am 08.09.2010

Über einen unterhaltenswerten Sachverhalt hatte das LG Düsseldorf am 08.09.2010 zu entscheiden. Die Parteien stritten um die Frage, ob derjenige, der nach konkreten Vorgaben Kaugummi auf eine Leinwand klebt und somit ein Kunstwerk nur auf Anweisung erstellt, gleichwohl Miturheber an dem Kunstwerk sein kann. Konkret ging es dabei um sechs Collagen, die die Klägerin 1971 als junge Kunststudentin im Auftrag erstellt hatte. Diese Collagen waren von dem Kunstsammler und früheren Geschäftsführer des Restaurants Carlo Schröter in einer Ausstellung als Werke von Francois Morelett bezeichnet worden. Die Klägerin machte Urheberrechte in ihrer Eigenschaft als Miturheberin  an den Collagen geltend. Dabei berief sie sich darauf, dass sie die Kaugummis entgegen der Anweisung nicht zerkaut, sondern lediglich angebissen hätte. Das LG Düsseldorf konnte darin jedoch keine eigene schöpferische Leistung erblicken und verneinte eine Miturheberschaft der Klägerin.

Ihr Aleksandar Silic, LL.M.