Leistungsablehnung des Versicherers bei Berufsunfähigkeit – Was sollte der Versicherungsnehmer dabei bedingt beachten?

Leistungsablehnung des Versicherers bei Berufsunfähigkeit – Was sollte der Versicherungsnehmer dabei bedingt beachten?
25.07.2015222 Mal gelesen
Berufsunfähigkeit - Ein heikles Thema für den Versicherungsnehmer. Versicherungen lehnen häufig Leistungen ab. Der Versicherungsnehmer steht dann ohne Rente dar. Aber: zu Recht?

Stellt der Versicherungsnehmer bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, so sollte der Versicherungsnehmer eine Ablehnung des Versicherers nicht einfach so und ungeprüft hinnehmen.

Der Versicherungsnehmer sollte sich unbedingt einen rechtlichen Rat einholen, wenn die Versicherung nicht zahlt. Fraglich ist nämlich häufig, ob die Leistungsablehnung rechtlich überhaupt in Ordnung ist.

Jetzt telefonisch kostenloser Erstkontakt! Wir unterstützen Sie gern!

Sie haben eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen und nun will der Versicherer nach Ihrem Leistungsantrag auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrenten nicht leisten? Er wirft Ihnen eventuell sogar eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor?

Sie sollen möglicherweise arglistig gehandelt haben? Der Versicherer wirft Ihnen vor, bei Vertragsschluss sogar getäuscht zu haben und ficht den Vertrag nun nach § 19 VVG an, tritt von dem Vertrag zurück oder kündigt diesen hilfsweise? 

Holen Sie sich bitte spätestens jetzt unbedingt einen anwaltlichen Rat. Nicht immer ist die Leistungsablehnung des Versicherers rechtlich haltbar oder gar gerechtfertigt. Zivilrechtliche Ansprüche können verjähren oder verwirkt werden. Handeln Sie bitte zeitnah. Auch der Versicherer muss sich an den geschlossen Vertrag halten!

Gern können Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.

Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten, sagen die Juristen! Denken Sie bitte daran: Sie haben über Jahre treu und vertragskonform Prämien gezahlt! Nun sollte auch der Versicherer sich an seine vertraglichen Pflichten halten.

Gerade vor dem Hintergrund, dass manche Versicherer möglicherweise auch systematisch Leistungsanträge ablehnen, muss auch im Sinne des Versicherungsnehmers der Anspruch, so denn dieser besteht, rechtlich durchgesetzt werden.

Es sind auch Fälle bekannt, in denen der Versicherer nach "anwaltlichem Druck" gehalten ist, dem Leistungsbegehren stattzugeben. Denn in einem gerichtlichen Verfahren entstehen auch dem Versicherer Kosten, die eigentlich gerade durch eine Antragsablehnung vermieden werden sollen. In anderen Fällen müssen die Ansprüche zwingend gerichtlich durchgesetzt werden. Spätestens hier ist anzuraten, dieses von einem Spezialisten im Versicherungsrecht durchführen zu lassen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, eine Leistungsablehnung des Versicherers in Frage zu stellen, denn Ihre Ansprüche sollten bestmöglich und vollumfänglich durchgesetzt werden.

Rufen Sie mich gerne an. Im Rahmen eines Erstgesprächs informieren wir Sie über die Kosten und Risiken einer anwaltlichen Vertretung gegen den Versicherer. Ich bin auf Ihrer Seite!

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke