KTG Agrar SE in Schieflage?

KTG Agrar SE in Schieflage?
29.06.2016795 Mal gelesen
Kündigungsmöglichkeit für Anleiheinhaber

Da das Unternehmen vor "aktuellen herausfordernden Aufgaben" stehe, hat die KTG Agrar SE den ursprünglich auf den 30.06.2016 angesetzten Hauptversammlungstermin kurzfristig um fast zwei Monate auf den 26.08.2016 verschoben. Das Prekäre für Anleihegläubiger des Unternehmens mit der WKN A1H3VN / ISIN DE000A1H3VN9 mit einer Verzinsung von 7,125% ist dabei, dass die eigentlich zum 06.06.2016 fälligen Zinszahlungen bislang nicht geleistet wurden und das Unternehmen die Zahlung bis spätestens zum ursprünglich angesetzten Hauptversammlungstermin ankündigte. Aktuell bleibt demnach offen, bis wann mit einer Zahlung der Zinsen gerechnet werden kann.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits zahlreiche Anleihegläubiger anderer Mittelstands-Emittenten vertritt, empfiehlt betroffenen Anleihegläubigern, ihre Kündigungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen. Die Anleihebedingungen der KTG Agrar AG lassen eine Kündigung zu, wenn innerhalb von 30 Tagen die Zinszahlung nicht erbracht wurde. Es ist also zeitnahes Handeln gefragt, denn die Zinszahlung hätte bereits am 06.06.2016 erfolgen sollen. Anleihegläubiger, die ihre Anleihen ordnungsgemäß kündigen, haben einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe des vollen Anleihenominals und verbessern ihre Position gegenüber anderen Anleihegläubigern erheblich.

Sollten auch Sie betroffen sein und die sofortige Kündigung in die Wege leiten wollen, empfiehlt die Kanzlei Dr. Greger & Collegen eine schnelle Überprüfung durch eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Sofern Sie mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen möchten, verwenden Sie bitte folgenden Link:

https://www.dr-greger.de/kontakt/beratung-fuer-anleger/