Die KTG Agrar SE gab am 1. September bekannt, dass das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde und das Amtsgericht Hamburg Eigenverwaltung angeordnet hat. Die erste Gläubigerversammlung soll am 6. Oktober stattfinden. Die Zahlen, die das Unternehmen vorlegte, machen den Anlegern, die über die Mittelstandsanleihen Biowertpapier II und Biowertpapier III 342 Millionen in den Agrarkonzern gesteckt haben, wenig Hoffnung: Das Unternehmen ist mit rund 394 Millionen Euro überschuldet, der Abschreibungsbedarf bei Beteiligungen und Forderungen liegt nach Angaben des Sachwalters Stefan Denkhaus bei rund 390 Millionen Euro. "Im Klartext heißt das wohl, dass die Anleger im Insolvenzverfahren fast leer ausgehen werden", sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei AJT in Neuss.
Der Sachwalter wird sich nun bemühen, wichtige Unternehmensteile zu verkaufen. Andere Sanierungsmöglichkeiten seien kaum vorhanden. "Für die Anleger heißt es nun, zu retten was noch zu retten ist. Dazu müssen zunächst die Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden - auch wenn die Aussichten auf eine erträgliche Insolvenzquote nur gering sind", sagt Rechtsanwalt Jansen. Darüber hinaus können noch Schadensersatzansprüche in alle Richtungen geprüft werden. Wie Sachwalter Denkhaus gegenüber dem Hamburger Abendblatt mitteilte, würden gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft auch Haftungsansprüche gegen den ehemaligen Vorstand und Aufsichtsrat geprüft. "Außerdem können auch Forderungen gegen die Vermittler und Berater in Betracht kommen, wenn sie die Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt haben", so Rechtsanwalt Jansen.
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