Kippt Mietspiegel von Berlin?

Kippt Mietspiegel von Berlin?
18.06.20141273 Mal gelesen
Der Mietspiegel von Berlin sei nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und könne daher nicht als qualifizierter Mietspiegel gelten. Dies stellt ein Sachverständigengutachten in einem Verfahren vor dem AG Charlottenburg fest. Ist der Berliner Mietspiegel 2013 jetzt unwirksam?

Der Berliner Mietspiegel könnte bald nicht mehr als qualifizierter Mietspiegel gelten. Denn in einem Prozess vor dem Amtsgericht Charlottenburg (Az. 235 C 133/13) wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt, das zu dem Ergebnis kommt, dass der Mietspiegel nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen zustande gekommen sei. Die Aufteilung der 3 Wohnlagen für Berlin - einfache, mittlere und gute Wohnlage - sei willkürlich, ebenso die Gleichbehandlung von Innenstadt- und Randlagen. Die Zu- und Abschläge (Sondermerkmale) seien Phantasieprodukte. Außerdem sei die Datenerhebung nicht repräsentativ. Deutlicher geht es kaum.

Soweit das Amtsgericht nicht noch ein Obergutachten einholt, dürfte das Gutachten Grundlage der Entscheidung des Gerichts werden und demnächst auch für viele andere Mieterhöhungsverfahren in der Hauptstadt relevant werden. Und nicht nur das: Zwar spricht das Gutachten nur vom Mietspiegel 2013. Da in den Jahren davor jedoch jeweils dieselbe Methode der Mietspiegelerstellung verwendet wurde, dürfte das Gutachten auch die Mietspiegel 2011, 2009 usw. "infizieren".

Durch das Gutachten wird der Berliner Mietspiegel nicht völlig hinfällig, er gilt nur nicht mehr als qualifiziert. Zwar können Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen auch auf einen einfachen Mietspiegel stützen. Gerichtsfest ist aber nur ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB. Denn es gilt die gesetzliche Vermutung, dass ein qualifizierter Mietspiegel auch zutreffend die ortsübliche Vergleichsmiete angibt.

Mieterhöhungsprozesse werden in Berlin nun wohl erheblich aufwendiger und teurer werden.

Rechtsanwalt Mathias Münch
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Lehrbeauftragter an der Beuth Hochschule für Technik

BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN

www.BRL.de
Mathias.Muench@BRL.de

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