Kammergericht: Reise-Portal muss übermittelte Bewertungen nicht vor Einstellungen auf Richtigkeit prüfen

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 15.08.2011 - 294 mal gelesen.
In seinem Beschluss vom 15.07.2011 hat das KG auf einen Eilantrag hin entschieden, dass Bewertungen von Hotels vom Betreiber nicht mittels eigener Recherche vor der Einstellung ins Portal zu überprüfen sind.

Damit blieb der Eilantrag auch in der zweiten Instanz erfolglos. Eine Nutzerin des Portals hatte in einer Bewertung behauptet Zimmer und Betten eines Beherbergungsbetriebs seien von Bettwanzen befallen. Auf eine Beschwerde des Hotelbetreibers hin war die Bewertung aus dem Portal entfernt worden. Damit habe der Betreiber des Portals seinen Pflichten genüge getan, so das KG.

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LL.M. und Europajurist (Univ. Würzburg)

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