Händler aufgepasst: Vergleich mit Markenprodukten kann teuer werden!

Händler aufgepasst: Vergleich mit Markenprodukten kann teuer werden!
11.12.2015145 Mal gelesen
Viele Kunden legen bei ihrem Einkauf Wert auf Markenprodukte. Mit diesen verbinden sie ganz bestimmte Eigenschaften oder eine besonders hohe Qualität. Das wissen auch die Händler und vergleichen ihre Produkte gern mit den beliebten Marken. Aber ist ein solcher Vergleich eigentlich zulässig?

Vergleiche mit Markenprodukten anderer Hersteller sind in der Werbung häufig Anlass juristischer Auseinandersetzungen. Viele Markenhersteller betrachten derartige Vergleiche als Verletzung Ihres Markenrechts und als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Allerdings dürften Händler ihre Produkte grundsätzlich durchaus mit denen anderer vergleichen - solange der Vergleich fair und objektiv ist. Erst kürzlich hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, in dem der Staubsaugerbeutel-Hersteller Swirl gegen einen Mitbewerber vorgegangen war, der seine Produkte im Internet mit "ähnlich Swirl." gekennzeichnet hatte. Swirl hatte dem Konkurrenten eine Verletzung seines Markenrechts sowie einen Wettbewerbsverstoß vorgeworfen, da dieser durch Benutzung der Marke in Internet-Suchmaschinen besser platziert worden sei. Die Richter des Bundesgerichtshofs entschieden jedoch zu Gunsten des Mitbewerbers (Urteil vom 2. April 2015. Az.: I ZR 167/13).

Achtung: Obwohl faire und objektive Vergleiche grundsätzlich erlaubt sind, gibt es auch Fälle, in denen eine vergleichende Werbung unzulässig ist - zum Beispiel dann, wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bzw. zwischen den Herstellern besteht oder wenn der Ruf der Markenprodukte in unzulässiger Weise ausgebeutet wird.

Wer sich rechtlich auf der sicheren Seite bewegen und keine teuren Abmahnungen riskieren will, sollte beim Vergleich mit Markenprodukten dennoch vorsichtig sein!

Wichtig ist: Sollten Sie bereits eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung oder wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht erhalten haben, sollten Sie diese nicht ignorieren, da ansonsten weitere Kosten drohen können - etwa durch eine einstweilige Verfügung!

Was kann JusDirekt für Sie tun?

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie gern, wie Sie Ihre Online-Werbung künftig abmahnsicher gestalten. Kontaktieren Sie uns rund um die Uhr - auch am Wochenende und an den Feiertagen!

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

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