Hacker-Angriff auf Cinedom Server – IT-Anwalt Christian Solmecke mit einer rechtlichen Einschätzung

Internet, IT und Telekommunikation
15.10.2013339 Mal gelesen
Wie bereits in den Medien berichtet wurde, ist es auf den Servern der Cinedom Dienstleister, die für die Online-Buchung der Kinokarten verwendet werden, zu einem kriminellen Hacker-Angriff gekommen. Wie die von solchen Angriffen betroffenen Kunden sich verhalten sollten, erfahren sie hier.

Kunden, die ihre Kinokarten online bei "cinedom.de" gebucht haben, wurden bereits über den Vorfall in Kenntnis gesetzt und vor der möglichen Entwendung ihrer Kontodaten und anderer persönlicher Daten gewarnt.

Hacking-Angriffe dieser Art häufen sich. Erst kürzlich sorgte die Meldung über den Diebstahl von Millionen von Kundendaten beim Unternehmen Vodafone für Aufsehen. IT-Experte und Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Anwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE beantwortet nun die wichtigsten Fragen, die sich nach solch einem Angriff stellen:

Was kann ein Täter mit entwendeten Kontodaten anfangen?

Die Täter können sich eine fremde Identität aneignen, die dann bei verschiedenen Betrügereien, wie etwa dem Warenbetrug in Online-Shops, zum Einsatz kommt. Denkbar ist auch, dass die Täter den betroffenen Kunden gezielt Phishing-Mails zusenden, um auf diese Weise doch noch zu den fehlenden Bankdaten und Passwörtern zu gelangen.

Was ist den betroffenen Kunden anzuraten?

Den Betroffenen rate ich vorsichtshalber alle ihre Passwörter zu ändern - auch das ihrer E-Mail-Konten und der sozialen Netzwerke. Profile etwa auf Facebook sollten auf nicht-öffentlich umgeschaltet werden. Ansonsten finden die Kriminellen hier leicht noch zusätzliche persönliche Informationen, die ihnen bislang noch fehlen. Schließlich sollten die Kunden verstärkt auf die Aktivitäten ihres Kontos achten und ihre Lastschriften gründlich prüfen.

Ganz wichtig ist es, jetzt nicht auf Phishing-Mails hereinzufallen. Wenn E-Mails eintreffen, die ganz seriös aussehen, aber darum bitten, persönliche Daten oder gar Bankdaten auf einer Homepage zu 'verifizieren', dann ist das immer ein Versuch, eben diese Daten zu erheben, um sie dann in betrügerischer Weise zu verwenden.

Kann Cinedom für einen eingetretenen Schaden zur Verantwortung gezogen werden?

Ja, eine Firma haftet in der Regel für alle Schäden, die durch einen Datendiebstahl entstehen. Insbesondere, wenn die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, auf grob fahrlässige Weise nicht eingehalten wurden.

Wie häufig kommen solche Fälle vor?

Die Online-Kriminalität wächst extrem. Die Hacker intensivieren ihre Bemühungen, entweder über einen Insider oder durch einen Angriff von außen, Zugriff auf die Datenbanken der Unternehmen zu erhalten. Für sie sind diese Daten Gold wert. Sie lassen sich in vielfacher Hinsicht für betrügerische Unternehmen verwenden und auswerten.

Was droht den Tätern?

Den Tätern drohen in der Regel hohe Strafen. Der § 202 a des Strafgesetzbuchs sieht für das Ausspähen von Daten bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor. Der Diebstahl von Daten ist bei weitem kein Kavaliersdelikt.

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