Gewerbemietrecht und ungültige Klauseln

Miete und Wohnungseigentum
30.07.20091958 Mal gelesen

Ungültige Renovierungsklauseln auch im Gewerbemietvertrag

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 04.05.2006 entschieden, dass auch im Gewerbemietrecht ein starrer Fristenplan für die Ausführung von laufenden Schönheitsreparaturen den Mieter unangemessen benachteiligt. Diese Auffassung habe ich stets vertreten, da es im Bereich von Schönheitsreparaturen keine Besserstellung des Wohnungsmieters gegenüber dem Gewerbemieter geben kann. Insbesondere ist der Gewerberaummieter vor belastenden Geschäftsbedingungen nicht weniger schutzbedürftig. Die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB betrifft Unternehmer wie Verbraucher gleichermaßen.

Am 08.10.08 hat nun der BGH das vorgenannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 04.05.06 bestätigt und entschieden, dass auch im Gewerberecht ein starrer Fristenplan für die Ausführung von laufenden Schönheitsreparaturen unwirksam ist. Danach ist auch der Vermieter von Gewerberäumen prinzipiell zum Erhalt der Mieträume verpflichtet