Bei Glatteis gestürzt und verletzt: Was ist zu tun? Die Checkliste...

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
02.03.20103582 Mal gelesen
In Berlin zumindest hagelt es Rekorde in den Unfallkliniken. wenn man sich auf den Gehwegen umsieht, weiß man warum. Es ist kaum möglich Haustür oder PKW zu verlassen. Da die Verkehrssicherungspflicht besteht, müßte für jeden Unfall jemand haftbar gemacht werden können. In der Praxis ist das nicht so einfach. Hier ein paar Tipps:

1. So absurd es klingt: Sie brauchen Zeugen dafür wo (und wie) Sie GENAU gestürzt sind. Also Passanten ansprechen, notfalls eigene POsition mit dem Fotohandy dokumentieren. Am Besten beides. Sonst wird danach abgestritten dass Sturz und/oder Verletzung im jeweiligen Bereich erfolgten.

Auch, wenn Sie erst nicht wissen, ob Sie sich verletzt haben, brauchen Sie Zeugen für den Sturz, die Zeit und den genauen Ort des Sturzes, falls Sie später doch einen gebrochenen oder angeknaxten Wirbel haben.

2.Wenn Sie ein RTW abholt und in die Klinik bringt, lasen Sie den Sturz mit Straße und Hausnummer auf dem Protokoll notieren - und fragen Sie nach einer Kopie ...oder wo diese zu erlangen sei.

3. Sammeln Sie dann - wie üblich- 1.-Hilfe -  und andere Berichte.

4. Dokumentieren Sie den Zustand der Stelle, an  der Sie gestützt sind (Zeugen, Fotos, beides, lassen Sie sonst Bekannte andere Anwohner befragen...).

5. Steht dort "Privatweg - hier wird nicht gestreut" oder "hier kein Winterdienst" ist das meist Unsinn, der Eigentümer oder der beauftragte Winterdienst haften trotzdem. Wenn die genaue Sturzstelle beweisbar ist und Sie berechtigt waren, sich dort aufzuhalten, findet Ihr Anwalt (vieleicht mit Ihrer Hilfe) heraus, wer haftet.

6. Haben Sie einen Winterdienst beauftragt und stürzen vor der eigenen Tür, sollten Sie ebenfalls versuchen, Ansprüche geltend zu machen.

7. Schlecht(er) sieht es immer da aus, wo die öffentloiche Hand zuständig ist. Bei schwereren Verletzungen lohnt es sich dennoch, die Ansprüche anzumelden.

8. Schlechter ist es, wenn Sie gegen die Fahrtrichtung mit dem Händy telefonierend einhändig auf dem vereisten Fußgängerweg unterwegs sind, wie ich es heute erlebte. Dann sollten Sie einfach nicht stürzen.

Übrigens - wenn die Haftungsfrage geklärt ist - stehen Ihnen nach einem solchen Unfall die gleichen Ansprüche zu, wie nach einem Verkehrsunfall (Schmerzensgeld, Schadenersatz (Brille etc.), persönlicher Mehrbedarf für med. Versorgung, Pflege, Transport, Erwerbsminderungsschaden, Haushaltsführungsschaden usw. ...