Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Geistiges Eigentum und Urheberrecht

Im Urheber- und Markenrecht gilt der Grundsatz der Priorität. Um seine Recht am geistigen Eigentum zu schützen kann man ein Patent beantragen. Dieses ist für den Schutz der Urheberschaft jedoch nicht zwingend erforderlich. Ein hinreichender Schutz kann durch ein Gebrauchsmuster erlangen werden. Diese Möglichkeiten garantieren jedoch nicht die Nachahmungssicherheit, sodass im Notfall die Rechtsinhaberschaft gerichtlich verteidigt werden muss. So sollten Sie bei der Anmeldung einige Regeln für einen umfangreichen Urheberschutz beachten. Nicht zuletzt kann der Rückgriff auf Investoren, um Ihre Geschäftsidee zu verwirklichen zu einem Verlust der Rechtsinhaberschaft führen. Falls Sie Fragen oder Rechtsprobleme in dieser Thematik haben, empfehlen wir Ihnen eine rechtliche Beratung.

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