Gebühr für die Erstattung des Handy-Guthabens bei Ende eines Prepaid-Vertrags ist unwirksam

Internet, IT und Telekommunikation
13.04.2012319 Mal gelesen
Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Gebühr für die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages verlangen.

Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden und der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) und Verbraucherverbände gegen einen Mobilfunkanbieter stattgegeben (Urteil vom 27.03.2012, Az.: 2 U 2/11).

Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um die juristischen Fallstricke des Informations- und IT-Rechts.

Ihr Ansprechpartner bei MESCHKAT & NAUERT:

Rechtsanwalt Roman Dickmann,

LL.M. und Europajurist (Univ. Würzburg)

www.kanzlei-mn.de