Gebrauchtwagenvertrag mit Garantie - Neues vom BGH zum Thema Kleingedrucktes...

Kauf und Leasing
17.10.20092004 Mal gelesen
Um einen "guten Gebrauchten" zu kaufen, fährt manch einer schon etwas weiter. Schlecht, wenn dann im Kleingedruckten des Vertrages die Garantie an regelmäßige Wartungen in einer bestimmten Werkstatt gebunden ist. Glaubt man zunächst noch, diese irgendwie einrichten zu können - oder nicht ernst nehmen zu müssen, kann dies im weiteren Verlauf teuer werden. Besser konnte teuer werden.
 
Nun urteilte der BGH, dass derartige Vorgaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Vorsicht: Dies gilt nicht, wenn die versäumte Inspektion Ursache eines Schaden ist. In diesem Fall entfällt weiterhin die Reparaturgarantie.
Entschieden wurde der Fall des Käufers eines zehn Jahre alten Mercedes C 280, der von seiner Versicherung einen im Vertrag garantierten Höchstbetrag von 1.000 Euro für einen Motorschaden geltend machte, obwohl er die vorgeschriebene 90.000-Kilometer-Inspektion versäumt hatte.
 Der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine strikte Bindung des Käufers, Inspektionen ausschließlich in der Vertragswerkstatt ausführen zu lassen, unwirksam sei. Nach dem aktuellen Urteil gilt dies in jenen Fällen, in welchen die Vertragsklauseln eine Inspektion in einer anderen Werkstatt von einer ausdrücklichen Freigabe durch den Händler oder die Versicherung abhängig machen, da dies zu einer unangemessenen Benachteiligung des Käufers führe. Es gelte jedoch auch dann, wenn der Kunde sich die Erlaubnis hätte geben lassen können, doch in eine andere Werkstatt zu gehen...
(AZ: VIII ZR 354/08, Urteil vom 14. Oktober 2009)
Des weiteren wurde entschieden, dass auch eine Klausel, nach welcher die garantierte Summe erst nach Vorlage der Reparaturrechnung eingefordert werden könne, unwirksam sei. Denn dies führe z.B. dazu, dass unwirtschaftliche Reparaturen (Rechnung höher als Fahrzeugwert) gewissermaßen erzwungen würden.
 
Vorsicht: Lassen Sie sich im Einzelfall fachanwaltlich beraten, bevor Sie dieses Urteil selbst auf Ihren Vertrag anwenden. Probleme ergeben sich eben doch oft aus dem Kleingedruckten.