Rechtsanwalt Buchmann von Rössner Rechtsanwälte hat ein interessantes Urteil gegen Euro Grundinvest erstritten. Das Urteil des LG München I nimmt erstmals auch Herrn Malte Hartwieg als Verantwortlichen in die Schadensersatzpflicht (siehe www.roessner.de/euro-grundinvest-verurteilt-weitere-gemeinschaftsklage-anhaengig ). Verhandelt worden war eine Schadensersatzforderung aus einer Kapitalanlage am Euro Grundinvest 15. Buchmann weist aber darauf hin, dass die Ausführungen des Gerichts auch auf Schadensersatzforderungen von Anlegern der weiteren Euro Grundinvest Fonds übertragbar sind. Im Besonderen sind das folgende Fonds:
- Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co.KG
- Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co.KG
- Euro Grundinvest Deutschland 20 GmbH & Co.KG
In Bezug auf den EGI 18 wurde am 24.07.2015 bereits eine weitere Klage im Namen von 28 Anlegern anhängig gemacht. In den nächsten Wochen sind weitere sog. Sammelklagen zu den Fonds EGI 17 und EGI 18 geplant. Das im Juni gesprochene Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig. Bislang ist noch keine Berufung eingelegt worden, damit könnte das Urteil zum 3. August rechtskräftig werden.
Mehr Informationen: www.roessner.de/hartwieg-euro-grundinvest
Robert D. Buchmann
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