ElektroG: Vielzahl neuer Ordnungswidrigkeitenverfahren?

anwalt24 Fachartikel
04.06.20091429 Mal gelesen

Wie die Firma Take-e-way auf ihrer Homepage  berichtet, sollen nach Angaben aus "informierten Kreisen" eine Vielzahl neuer Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Umweltbundesamt angestrengt werden. Es ist die Rede von "rechnerisch ca. 50.000 noch nicht bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten aus dem ElektroG".

Hintergrund sollen nicht erfolgte Mengenmeldungen nach § 13 Abs. 1 ElektroG sein. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung monatlich die Menge der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte der Stiftung EAR zu melden kann mit einem Bußgeld von bis zu € 10.000,00 geahndet werden [§§ 23 Abs. 1 Nr. 9, 23 Abs. 2 ElektroG].

 

Hinweis:

Die Höhe der zu verhängenden Geldbuße ist sehr stark von den jeweilligen Umständen des konkreten Falles abhängig. Sollten Sie also Adressat eines solchen Verfahrens sein, ist daher dringend anzuraten, vor Abgabe einer Erklärung anwaltlichen Rat einzuholen.