E-Bike für 100 Euro? Interessante Entscheidung zu Ebay-Käufen

E-Bike für 100 Euro?  Interessante Entscheidung zu Ebay-Käufen
09.03.2017359 Mal gelesen
Ein nagelneues E-Bike für nur 100 Euro? Wer würde bei so einem Schnäppchen nicht zuschlagen?

Tatsächlich hatte ein Käufer auf der Online-Plattform Ebay ein solches Angebot gefunden und es kurzentschlossen angenommen. Allerdings bekommt er das Fahrrad nicht - jedenfalls nicht für 100 Euro.

Der Verkäufer hatte das E-Bike unstrittig für einen Festpreis unter der Funktion "Sofort kaufen" bei Ebay eingestellt. Um Gebühren zu sparen, hatte er nur 100 Euro als Preis angeben und in Fettdruck und Großbuchstaben hinzugefügt "neu einmalig 2600 Euro?" und "Beschreibung lesen". Dort erklärte er sein Vorgehen und machte deutlich, dass das E-Bike 2.600 Euro kosten soll. Der Interessent beharrte allerdings auf dem Preis von 100 EUR.

Der Rechtsstreit zwischen dem Verkäufer und dem Kunden landete vor dem Bundesgerichtshof. Dieser hat mit Urteil vom 15. Februar 2017 (Az.: VIII ZR 59/16) entschieden.

Der BGH stellte klar, dass lückenhafte oder missverständliche Angebote zwar grundsätzlich mithilfe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay zu interpretieren seien. Rücke der Verkäufer aber wie in diesem Fall offensichtlich von den AGB ab, seien den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen der Vorzug vor den AGB zu geben. Mit anderen Worten: Es gilt klassisches Kaufrecht. Das unmissverständliche Angebot war daher nicht 100,00 EUR, sondern 2.600,00 EUR für das E-Bike. Ein Kaufvertrag ist daher zwischen den Parteien über 100,00 EUR nicht zustande gekommen, weil es keine entsprechenden übereinstimmenden Willenserklärungen der Parteien gab.

"Für den Verkäufer ist die Sache am Ende gut ausgegangen. Grundsätzlich sollten Verkäufer bei Ebay oder anderen Plattformen aber immer darauf achten, dass ihre Angebote klar formuliert sind. Ansonsten kann ein Angebot auch nach hinten losgehen", sagt Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby, LL.M., Partner der Kanzlei AJT in Neuss und Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Internet-Recht.

 

Mehr Informationen: https://www.ajt-neuss.de/it-recht-internetrecht