Druck auf Kapitalanleger in der Schweiz nimmt weiter zu

Steuern und Steuerstrafrecht
15.01.2014283 Mal gelesen
Finanzbehörden und Banken steigern auch im Jahr 2014 den Druck auf Kapitalanleger mit "schwarzen" Depots und Konten. Grund genug, um über die Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige nachzudenken, zumal sich die Voraussetzungen in Zukunft für die Nacherklärung verschärfen dürften.

Grund für die große Welle an Selbstanzeigen im vergangenen Jahr war nicht nur die Ankündigung der Finanzverwaltung, die angekauften Daten-CDs auszuwerten. Vielmehr sahen sich zahlreiche Kapitalanleger auf Drängen der Schweizer Großbanken veranlasst, bislang dem Finanzamt unbekannte Konten und Depots offen zu legen. Da sich die Schweiz in politischer Hinsicht dem international anerkannten Standard zum automatischen Informationsaustausch bei Kapitalvermögen annähern möchte, haben auch alle anderen Bankinstitute in der Schweiz kürzlich beschlossen, sich dem Vorgehen der Großbanken anzuschließen. Eine Umsetzung ist bereits innerhalb des laufenden Kalenderjahres 2014 geplant. Sollten die Kunden sich weigern, einer Umstellung auf eine transparente Bankverbindung zuzustimmen, müssen diese mit einer Beendigung der Geschäftsbeziehung bereits zum 31.12.2014 rechnen.

Hinzu kommt, dass die Bundesregierung eine Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige plant. Dabei soll der bislang geltende Zeitraum, in welchem der Steuerpflichtige alle steuerlich relevanten Sachverhalte offenlegen muss, von 5 auf 10 Jahre erweitert werden. Nur wer in diesem Zeitraum vollständig und korrekt nacherklärt, erhält Straffreiheit. Wie komplex und risikobehaftet das Verfahren der Selbstanzeige ist, zeigt nicht zuletzt der Fall Hoeneß. Betroffene Steuerbürger sollten daher noch vor der geplanten Änderung der Selbstanzeige handeln und einen auf diese Fälle spezialisierten Berater einschalten. 

Als eine auf diesem Gebiet versierte Kanzlei beraten wir Sie gerne.

Stefan Neumann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht