Direktzahlungen des Auftraggebers an den Subunternehmer – Anfechtung nach InsO

Bauverordnung Immobilien
07.04.20091874 Mal gelesen
Wirksame VOB-Verträge sind immer seltener. Entweder handelt es sich um Verträge der öffentlichen Hand oder um solche, bei denen die Parteien die VOB/B wirksam durch Aushandlung den Vertragsbeziehungen zugrunde gelegt haben.
Eine Besonderheit der VOB/B stellt § 16 VOB/B insoweit dar, als Auftraggeber auch Zahlungen zu Lasten des Haupftauftragnehmers zugunsten dessen Subunternehmers leisten können.
 
Diese Regelungen, so stellt der 9. Senat des BGH fest, ist nicht insolvenzfest. Diese Zahlungen unterliegen nach seinem Urteil vom 16.10.2008 der Insolvenzanfechtung, vgl. IX ZR 2/05.
 
Dies bedeutet, dass der Subunternehmer zur Herausgabe an den Insolvenzverwalter verpflichtet ist. ER ist daher besser abgesichert, wenn die Parteien von vornherein eine Sicherungsabtretung vereinbaren.
 
Essen , 06.04.09
 
Dr. W. Grieger