Voraussetzung hierfür ist der freiwillige Besuch eines "Aufbauseminars" bzw. einer "Verkehrspsychologischen Beratung".
Die Teilnahmebescheinigung muss allerdings spätestens bis zum 30.4.2014 der Führerscheinbehörde vorliegen, sonst wird der Rabatt nicht gewährt.
Das "neue Punktesystem" sieht zwar auch einen Punkteabbau durch Teilnahme an einem "Fahreignungsseminar" vor. Allerdings wird durch dieses nur einmalig in 5 Jahren ein Punkt des neuen Systems abgebaut werden können.
Was heißt dies für Sie?
* Hoffentlich sind Sie von dieser Problematik gar nicht betroffen.
* Sollten Sie doch betroffen sein, so ist JETZT der Zeitpunkt, sich um ein "Aufbauseminar" zu kümmern, da sich dieses über bis zu 4 Wochenenden erstreckt.
* Informationen zu wohnortnahnen Angeboten finden Sie u.a. im Internet.