DCM Renditefonds 14: Können Anleger des S&K-nahen Fonds noch Schadensersatz fordern?

DCM Renditefonds 14: Können Anleger des S&K-nahen Fonds noch Schadensersatz fordern?
18.03.2013451 Mal gelesen
Der DCM Renditefonds 14 weist gleich zwei Verbindungen zur S&K Gruppe auf – einmal über die geschäftsführende Gesellschaft, aber auch über einen Immobilienkauf im vergangenen Sommer.

Die Anleger vieler verschiedener Fonds sind seit mehreren Wochen wegen des Falls "S&K Gruppe unter Betrugsverdacht" beunruhigt. Denn die Frankfurter Immobiliengruppe engagierte sich bei mehreren Fondsanbietern. Auch bei dem DCM Renditefonds 14 bestehen Verbindungen zu der S&K Gruppe. Nicht nur, dass im Sommer 2012 die geschäftsführende Gesellschaft des Immobilienfonds - die DCM Service GmbH - von der S&K Gruppe aufgekauft wurden. Auch die Nachfolgeinvestition in eine Kölner Wohnimmobilie weist Verbindungen zur S&K Gruppe auf.

 

In der wenige Seiten starken Information, welche die Anleger des DCM Renditefonds 14 erhielten, werden als Verkäufer des Objekts die beiden Chefs der S&K Gruppe (Schäfer und Köller) sowie eine S&K Gesellschaft benannt. Dies bedeutet nicht, dass der DCM Renditefonds 14 damit automatisch zu einem Opfer der S&K Gruppe wurde - eine Entwarnung kann jedoch angesichts der noch laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ebenfalls nicht gegeben werden. Eine Demonstration, wie verzweigt und weitreichend das Engagement der S&K Gruppe bei verschiedenen Fonds ist, ist dies aber allemal.

 

Für die Anleger des DCM Renditefonds ist dies eine alles andere als angenehme Situation, sodass die Frage, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können, aufkommen kann. Solche Ansprüche können sich aus Fehlern bei der Anlageberatung ergeben, da diese angesichts hoher Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung in der Praxis oftmals Fehler aufweist. Anleger, die das Gefühl haben, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über ihre Kapitalanlage informiert wurden, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

 

Verjährung von Ansprüchen ist zu beachten

 

Allerdings müssen Anleger des DMC Renditefonds 14 beachten, dass Ansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren können. Der Gesetzgeber schob 10 Jahre nach Vertragsschluss einen Riegel vor, d. h. nach 10 Jahren können Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden. Angesichts der langen Platzierungsphase des DCM Renditefonds 14 können für Anleger, die sich im Jahr 2003 beteiligten, noch Chancen bestehen.

 

Weitere Informationen:

Infoseite DCM Renditefonds

 

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