- § 1674 BGB - Langfristige Inhaftierung der alleinsorgeberechtigten Mutter rechtfertigt als gegenüber dem Entzug minderschwerer Eingriff in das Elternrecht, die Feststellung, dass die elterliche Sorge der Mutter ruht ; dem Kind ist ein Vormund zu bestellen.
(bereits 2003 OLG Dresden 10. Zivilsenat; 10 UF 760/ 02)
Fachanwalt f. Familienrecht, Sagsöz