Das Nestmodell zur Betreuung der Kinder bei Trennung und Scheidung

Das Nestmodell zur Betreuung der Kinder bei Trennung und Scheidung
01.07.20132531 Mal gelesen
Ein funktionierendes Nestmodell vergrößert die Chance die nachteiligen Folgen der Trennung und Scheidung für Kinder zu reduzieren. Dort kümmern sich beide Eltern in gleicher Weise um das Funktionieren der Elternebene. Die Beziehungsebene gestaltet sich automatisch um.

Beim Nestmodell bleibt der Lebensmittelpunkt der Kinder unverändert und sie werden dort von den Eltern abwechselnd betreut.

Das Nestmodell ist eine wirklich gute Alternative zu den anderen Modellen, dem Residenzmodell und dem Wechselmodell. Es ist nicht wirklich teurer, wenn eine große Wohnung, die Wohnung der Kinder als deren Lebensmittelpunkt im bisherigen Lebensumfeld mit Schule, Kindergarten usw. gehalten werden muss. Nur die Eltern ziehen um in ihre jeweiligen neuen Wohnsituationen, ob dies nun beim neuen Partner ist, oder sie sowieso beruflich unterwegs sind, oder in eine kleinen Wohnung, in der keine Zusatzräume für Kinder benötigt werden, dies ist eine Frage des Einzelfalles. Die Unterhaltsfragen lösen sich fast von alleine.

Jedenfalls bietet ein funktionierendes Nestmodell die Garantie, dass beide Eltern in der jeweiligen Betreuungszeit voll für sie da sind und dort auch alle Aufgaben, sei es nun der Mutter oder auch des Vaters erfüllen müssen. Das Nestmodell kann in einer Mediation in seinen konkreten Einzelheiten geregelt werden. Es schafft über diese Regelung eine Klärung auf der Elternebene, wie die Versorgung der Kinder einvernehmlich zu gestalten ist. Diese Klarheit ist Grundlage einer verlässlichen Beziehung zwischen den Kindern und dem jeweiligen Elternteil und reduziert die Folgen der Scheidung für die Kinder.

Über ein von mir in einer Mediation vereinbartes Nestmodell wird der Bayerische Rundfunk in den nächsten Monaten eine Sendung gestalten. Falls und sobald mir der Sendetermin bekannt wird, werde ich ihn auf meiner Homepage veröffentlichen.

Ob ein Nestmodell für Sie konkret in Betracht kommt, können wir gerne in einer Mediation klären. Ein anfängliches Teilgespräch von einer halben Stunde wird dabei nicht verrechnet.

Erich Kager

Rechtsanwalt und Mediator

089/182087 www.ra-kager.de