Cybermobbing: Schülermobbing übers Internet ist kein Kavaliersdelikt

Internet, IT und Telekommunikation
27.05.2011707 Mal gelesen
Die Polizei hat kürzlich den mutmaßlichen Betreiber einer Mobbing Webseite verhaftet, auf der Schüler in schwerster Weise persönlich diffamiert und an den Online-Pranger gestellt wurden. Auch wenn es sich um einen Trittbrettfahrer handelt, sollten sich die Betreiber und die Mobber nicht in falscher Sicherheit wiegen. Wichtig ist, dass die gemobbten Opfer nicht schweigen.

Auf dieser Webseite konnten Jugendliche ihre Mitschüler oder Lehrer beleidigen - und zwar "100% anonym". Nachdem die Mobbing-Seite für Schüler bereits schon im März auf den Index und dadurch aus den Suchmaschinen verbannt wurde, sehen Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main diese Sache zu Recht nicht als Kavaliersdelikt an und ermitteln besonders gegen den Betreiber dieser Webseite. In Betracht kommen hier Delikte wie Beleidigung, Verleumdung und auch Volksverhetzung. Dem entkommt man auch nicht dadurch, in dem eine Internetseite über einen Server im Ausland betreibt, um seine Identität besser verschleiern zu können.

 

Nachdem die Polizei in Lübeck den mutmaßlichen Betreiber in Lübeck gefasst hatte, wird nunmehr geprüft, ob es sich nicht um einen Trittbrettfahrer handelt. Sollte er dies nur vorgegeben haben, wird die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln. So etwas ist das ebenfalls keine Lappalie. Denn wer sich mit einer nicht begangenen Straftat brüstet, muss ebenfalls mit einer Bestrafung rechnen. In Betracht kommt hier unter anderem eine Strafbarkeit wegen der Vortäuschung einer Straftat nach § 145d StGB.

 

Opfer von derartigen Cybermobbing-Attacken - die teilweise auch auf anderen Webseiten erfolgen - sollten unbedingt Beweise sichern unter anderen durch Screenshots und Strafanzeige stellen. Denn nur dann werden - wie in diesem Fall - die Strafverfolgungsbehörden überhaupt tätig und es kann gegen dieses Treiben vorgegangen werden.

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